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V e r b r e c h e n   l o h n t   s i c h !

 

 


        

 

Bilder vom verrufenen Amtsgericht Bielefeld. Hier arbeitet die wegen mehrerer Verbrechen angeschuldigte Richterin Kirsten Reichmann. Im Dezember will sie nach Plan einen Strafprozess gegen mich führen, ohne im geringsten Ahnung von den Hintergründen der ganzen Sache verschafft zu haben. Die Rechtsbeugung war schon lange geplant. Der ominöse ebenso strafrechtlich verfolgte Strafrichter Joachim Grunsky hatte bereits vor langer Zeit eine Fülle von etwa 200 Seiten Telefonprotokollen vorliegen gehabt und empfahl Herrn Rechtsanwalt Frohne, die Sache mit der Einweisung zu machen. Ich war unerkannt anwesend. 
 
 

      

 

Das abscheuliche Landgericht Bielefeld hatte bereits im Jahre 2005, Aktenweise Beweismittel im gleichen Sachverhalt zu den Erpressungsversuchen, vorsätzlich nicht zur Verhandlung zugelassen. Das Amtsgericht sortierte in kriminellem Eifer Audio-CD`s und Anträge so geschickt aus, dass in der Verhandlung nur unbedeutende Sachen vorlagen. Es ging um eine Räumungsklage gegen mich und mein eigener Rechtsanwalt unterließ vorsätzlich die Verteidigung. Wegen einiger eMail-Versendungen an die damalige Vermieterin Anita Rupschus, klagte diese auf Räumung, denn ihr Anwalt hatte diese komische Idee gehabt, als könne man einen Mietvertrag wegen eMail`s, die nie beanstandet und oft beantwortet waren,einfach so kündigen. Die Berechtigung der Versendung der eMail`s konnte ich durch Telefonmitschnitte beweisen. Da wurden die CD`s einfach in einen Karton getan und die Beweise waren weg. Hierauf verteidigte mich der Rechtsanwalt Manfred Gintzel mit keinem Wort. Gegen ihn wird noch ermittelt. 
 

      

 

Der bekannte Rechtsanwalt Dr. Holger Rostek aus Bielefeld verriet sich selbst am Telefon, als er sagte, Herr Pohlmann, wenn Sie sich vom Gutachter nicht untersuchen lassen, dann platzt doch der ganze Prozess. Da merkte ich, dass die ungeheure Menge von erfundenen Lügen nur dazu dient, um ein falsches Gutachten über mich zu erstellen, denn ein Gutachten zu meinen Gunsten könnte den Prozess nicht platzen lassen. Zuletzt teilte er mit, er wolle  ich noch überlegen, die wichtigste CD mit meinen Entlastungsbeweisen anzuhören, auf welcher zu hören ist, wie mir mit einem Kopfschuss gedroht wurde, damit ich Schuldgeld und Lösegeld zahle und zwar an den CDU Liebling Rainer Koch.
 
 
        
 
Der ominöse Rechtsanwalt Gordon Frohne arbeitet in Bielefeld am Niederwall 18. Im Jahre 2003 beauftagte ich ihn leider für eine einstweilige Verfügung. Der Verfügungsgegner war der Rainer Koch, der, wie beannt, Dummheiten machte und meine Möbel auf einen Acker warf, weil er seine Hallenfläche selbst brauchte, die ich für 100 Euro angemietet hatte. Der Gordon Frohne bekam hierzu mehrere Beweisfotos der Taten und bestätigte dessen Eingang. Er nahm sie absichtlich nicht zur Verhandlung mit und kurz darauf teilte der Gegner Rainer Koch mit, wie leicht Herr Frohne sich bestechen ließ. Es kam zu inem außergerichtlichen Vergleich. Die Schuld daran trägt der Gordon Frohne für seine entsetzlich schlechte Arbeitsweise.
 

      

 

Hier arbeitet Manfred Gintzel mit Herrn Laux an der Osningstrasse in eigener Anwaltskanzlei, die solchen Geschäftsleuten wie Manfred Gintzel nicht zusteht. Parteiverrat ist eine sehr kriminelle Sache. Es wäre leicht gewesen, den Prozess wegen der Wohnungsräumung zu gewinnen. Leider half der anfred Gintzel mehr der Gegenseite, als mir. Er verriet gegen meinen ausdrücklichen Wunsch eine Schwachstelle innerhalb der Klage und die Gegenseite hatte das sofort ausgenutzt. Außerdem teilte er unwahr mit, dass eine Revesion nicht möglich sei und dann verweigerte er die Belehrung zu den echtsmitteln. Er schrieb, dass er den Fragenkatalog nicht beantworden werde. Das reicht doch für eine Anzeige. 
 
 

      

 

Die Stadt Bielefeld beschäftigt eine Frau Möllers, welche in Kürze wegen Falschbeurkundung eine Strafanzeige erhalten wird. Nachdem ein Gutachten angefertigt wird, will ich diesen Teil genauer beschreiben.
 
  

 

 

 

 

Der Verfassungshochverrat:

 

Musterbeispiel schwerster organisierter Massenverbrecherei in den Strafverfolgungsbehörden. So fälschen Staatsanwälte Sachverhalte, Mordandrohungen und haben Spaß am eigenen Verbrechen. 

 

 

Kriminelle Staatsanwälte helfen Mafia-Straftätern:

 

 Angeklagt ist der Zeuge der Verbrechen und die Verbrecher laufen frei herum.

 

Neuer Gerichtstermin nun am Freitag 05. 12. + 10. 12. 2008

AG Bielefeld 9:45 Uhr Raum 4055

 

Der Verfassungshochverrat bezeichnet sämtliche Änderungen und Beseitigungen des Wesensgehaltes der Verfassung wie die freiheitliche Demokratie, den Rechtsstaat und die Grundrechte. Tatmittel sind die Gewalt und die Drohung mit Gewalt und entsprechen im Wesentlichen dem Gewaltbegriff bei der Nötigung.

 

Der Hochverrat ist kein Sonderdelikt, das nur von Deutschen begangen werden kann. Auch Ausländer können Hochverrat begehen, der aber auf Grund von Völkerrecht gerechtfertigt sein könnte. Als Vorbereitung nach § 83 StGB gilt schon die objektive Förderung des Unternehmens nach §§ 81, 82 StGB. Eine konkrete Gefährdung für den Bund oder das Land braucht zwar noch nicht eingetreten, ein gewisser Gefährlichkeitsgrad soll jedoch nach Rechtsprechung notwendig sein.

 

In der benannten Strafsache wurde nun auch gegen die Amtsrichterin Kirsten Reichmann und gegen den Amtsgerichtsdirektor Jörg Heinrichs, strafrechtlich ermittelt. Weiteres folgt.

 

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Ich habe keine Straftat begangen. Falsche Ermittlungen und falsche Zeugen und korrupte Staatsanwälte schufen einen selbst konstruierten Sachverhalt. Dazu wurde mir angedichtet, die Ermordung des Ministerpräsidenten angedroht zu haben. Es stimmt tatsächlich, dass ich mehrere Antigewaltfilme auf YouTube veröffentlicht hatte. Mir wurde auch die Ermordung mehrfach angedroht, durch Aufhängen, Erschlagen, Eliminieren und Kopfschuss. Meine Filme richteten sich inhaltlich gegen die mir angedrohten Verbrechen. Darin kam der MP Rüttgers vor, wie er in der Hölle brannte. Ein Gottes-Knall beendete die Filmsequenz und eine Feuerwolke zog vorbei. "Nie wieder CDU" war der Slogan hierzu. Ein Pfarrer sprach deutlich von echter Menschlichkeit und einem friedvollen Leben in unserem Lande, doch darüber mussten die ermittelnden Beamten schweigen, denn der falsche Eindruck sollte dadurch entstehen, dass der Knall in den ersten Sekunden des Films nur mit den letzten Sekunden des Films im Zusammenhang steht, wo geschrieben war "Ich komme zu Dir". Der wirkliche Sinn ist erkennbar: Die CDU ist unchristlich und der Hölle näher als man denkt. Die CDU ist dem Totenkopf gleichzusetzen und der Totenkopf spricht zu den Christen "Ich komme zu Dir" !

 

Gemeint ist die von der CDU ausgehende Bedrohung gegen die Bürger im Lande. Damit habe ich aber keinen Mord angedroht. Es fehlt schon allein am Tatbestand einer Drohung. Ich habe gegen die Polizeibeamten und gegen den Staatsanwalt Sven Lausten Strafantrag wegen Verfolgung Unschuldiger gestellt. Hier sind die Filme mit dem Feuer:

 

 

 

 

 

 

     

 

Es folgen betrügerische Strafvorwürfe und Kommentare meinerseits in rot:

 

 

 

Gefälschte Anklage Nr.1, mit gravierend falschen und erfundenen Sachverhalten.

 

Ein Antigewaltfilm als Mordaufruf ? Sehen Sie sich doch die Filme an !

 

Die Polizei kennt alle diese Filme und schweigt aus Scham.

 

 

 

  

 

 
 
 
Staatsanwaltschaft
 
46 Js 34/08
Bielefeld, 03.06.2008
An das Amtsgericht - Strafrichter Bielefeld
 
 
 
 
Anklageschrift
 
Udo Pohlmann,
geboren am 26.09.1967 in Paderborn,
ledig, Staatsangehörigkeit: deutsch,
wohnhaft Drögestraße 14, 33613 Bielefeld,
 wird angeklagt
 

 

 

an den Tagen vor dem 23.01.2008 bis zum 30.01.2008 in Bielefeld

in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, einen Mord angedroht zu haben.

 

Dem Angeschuldigten wird Folgendes zur Last gelegt:

 

An einem nicht mehr näher feststellbaren Tag vordem 23.01.2008, möglicherweise in der 3. Kalenderwoche 2008, stellte der Angeschuldigte ein selbstproduziertes Video mit dem Titel "Jürgen Rüttgers gehört mit seinem Kabinett in die Hölle" auf der Internetseite "YouTube" ein, das dort für jeden interessierten Internetnutzer zugänglich war und auf das in der Folge mehr als 190 Mal zugegriffen wurde. Das Video, das mit bedrohlich wirkender Musik unterlegt ist, zeigt während der Laufzeit von 3:33 Minuten zunächst den Kopf des Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers, der plötzlich explodiert. Sodann folgen vordem Hintergrund verschiedener Videoaufnahmen, die unter anderem einen predigenden Pastor, aber auch von dem Angeschuldigten selbst gefertigte Aufnahmen des Ministerpräsidenten und seiner Familie bei öffentlichen Auftritten zeigen, mehrere Laufschriften unter anderem mit den Texten "Nie wieder CDU!", "Nie wieder schwarze Kassen!", "Nie wieder Verbrechen in der Justiz!", "Schwerste Verbrechen.", "Schwerste Korruption." und - vor einer Nahaufnahme des Gesichtes des Ministerpräsidenten - "Der Verräter auf Video!!".

 

Irrsinn !!! Der Verräter aus Video ist nachweislich der Erpresser selbst. Der Mord wurde nicht dem Rüttgers angedroht, sondern mir angedroht. Ich kann nicht immer perfekt jedes Wort in einer Laufschrift so plazieren, dass im Hintergrund die passende Person zu sehen ist. Zudem wäre dem Vortrag der StA im Sinne der Laufschrift der Ministerpräsident auch die Russenmafia und die Polizeimafia und die Ratsmitglieder und der Verräter auf Video, nur weil er gerade im Hintergrund der Laufschriftworte zu sehen war. Welch` ein Irrsinn !

 

Das Video endet sodann damit, dass mittels einer Überblendung anstelle des Gesichtes des Ministerpräsidenten ein Feuerball erscheint, hinter dem alsbald ein Totenkopf erkennbar wird, der mit dem Text "Ich komme zu Dir!" unterlegt ist; dieser Text wird zeitgleich mit einer äußerst bedrohlich wirkenden Stimme in akustischerweise wiedergegeben. Inhalt und Gestaltung des Videos sind geeignet, bei unbefangenen Betrachtern den Eindruck zu erwecken, als plane der Angeschuldigte ernsthaft einen letalen Anschlag auf den Ministerpräsidenten.

 

 

Wer ist denn hier geisteskrank ? Wer den Film gesehen hat, erlangt den Eindruck, dass die Bürger sich vor unseren Politikern schützen müssen und nicht umgekehrt. Rabulistik istdie gewollte und schwachsinnige Verdrehung von Tatsachen zum Zwecke der Provokation. Korrekt ist die Aussage des Pfarrers dort, wo er von Menschlichkeit und einem friedvollen lebensprach. Also handelt der Film auch nicht von einer Mordtat. Der einzige Vortrag im Film handelt vom Gegenteil der Gewalt. Das wusste der Staatsanwalt Lausten, der nun seine Strafanzeige bekommen hat. Er durfte dem Ermittlungsrichter keine Einzelheiten aus dem Film verschweigen, die in absoluter Weise einer Mordtat entgegen stehen. Selbst die Abbildung eines Verbrechens ist längst noch nicht die Androhung des Verbrechens. Die Paranoia des Staatsanwalts wird deutlich. Das Verdrehen von Wahrheit und Zweck ins Gegenteil beweist krankhaften querulieren.

 

Tatsächlich wurde das Video vom Sicherheitspersonal des Ministerpräsidenten ernst genommen "Quatsch !" und führte zur Einleitung präventiver polizeilicher Maßnahmen. Obwohl dem Angeschuldigten, der tatsächlich keinen Anschlag geplant hatte, die Möglichkeit einer solchen Wirkung des Videos bewusst war, stellte er es in das Internet ein und nahm eine Beunruhigung und Verunsicherung der Öffentlichkeit billigend in Kauf.

 

Lüge !!! Ich selbst hatte wenige Zeit vor der Wohnungsdurchsuchung die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm aufgefordert, die Filme allesamt vom LKH auszuwerten, denn der Zweck ist die Aufklärung der in den Filmen offengelegten Verbrechen. Deswegen wurden die Staatsanwälte erst auf meine Filme aufmerksam und erkannten ihre eigenen Strafvereitelungen im Amt, die sie seit Jahren praktizieren. Was Bielefelds Staatsanwälte aus meinem Hinweis zusammengelogen haben, lesen wir ja hier.

 

Die nachfolgend aufgeführten Gegenstände unterliegen der Einziehung:

 

r 1 PC Miditower Fujitsu Siemens Scaleo-P 1 externe Festplatte Mobile Hard Disk EH-35S

Vergehen des Störens des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten nach §§ 126 Abs. 1 Nr. 2, 74 StGB

Soweit eine Strafbarkeit nach § 241 StGB in Betracht kommt, erfolgt eine Verfahrensbeschränkung gemäß § 154a StPO.

 

Beweismittel:

 

I. Teilgeständnis

II. Zeugen:

KHK Hackländer, zu laden über Polizeipräsidium Bielefeld, Kurt-Schumacher-Straße46, 33615 Bielefeld

III. Gegenstände des Augenscheins:

1) Video auf CD Bl. 8d. A.

2) Lichtbilder Bl. 100-102 d. A.

 

 

 

 

Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen:

 

Der zur Tatzeit 40 Jahre alte Angeschuldigte ist ledig und arbeitslos. Er erhält zurzeit 600 EURALG II monatlich.

 

Er ist nicht vorbestraft.

 

Den Justizbehörden ist er dennoch als umtriebiger Anzeigenerstatter und Vielschreiber bekannt, der sich vor dem Hintergrund zivilrechtlicher Streitigkeiten mit seinem ehemaligen Vermieter als Opfer einer Verschwörung der Justiz sieht.

 

Das Verfahren hat seinen Ursprung in einer Mitteilung des Begleitkommandos des Ministerpräsidenten an die Polizei im Rhein-Erft-Kreis vom 23.01.2008, wonach der persönliche Referent des Ministerpräsidenten von der NRW-Geschäftsstelle der CDU auf ein Video hingewiesen worden war, welches letztere bei Routinerecherchen im Internet entdeckt hatte.

 

Wegen des Inhalts des Videos wird auf den konkreten Anklagesatz Bezug genommen. Über die in dem Video eingeblendete Internetadresse "www.endzeiter.de" kam man auf den Angeschuldigten, der die genannte Internetseite betreibt.

 

Aufgrund eines entsprechenden Gerichtsbeschlusses wurde die Wohnung des Angeschuldigten am 30.01.2008 durchsucht und unter anderem ein PC und eine externe Festplatte sichergestellt, auf der sich Software und Rohmaterial zur Erstellung des Videos sowie das Video selbst befanden.

 

Der Angeschuldigte hat zugegeben, das Video angefertigt und in das Internet eingestellt zu haben.

 

Hingegen stellt er in Abrede, den Eindruck eines bevorstehenden Anschlages auf den Ministerpräsidenten erweckt haben zu wollen. Es sei ihm vielmehr darum gegangen, in seinem Kampf gegen die Korruption den Unterschied zwischen Gut - in Form des Pastors - und Böse - in Form der CDU - zu verdeutlichen; der Ausspruch "Ich komme zu dir" habe eine bedrohliche Äußerung der CDU sein sollen.

 

Diese Angaben des Angeschuldigten zu seiner Motivation werden jedoch durch die Inaugenscheinnahme des Videos, das eine eindeutige Sprache spricht, widerlegt werden.

 

Soweit Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Angeschuldigte an einer querulatorischen Paranoia leidet, die Auswirkungen auf seine Schuldfähigkeit haben könnte, ist zunächst auf die Einholung eines Schuldfähigkeitsgutachtens verzichtet worden, weil hier bekannt ist, dass ein solches zurzeit in dem bereits bei Gericht anhängigen Verfahren 52 Js 523/06 angestrengt wird und eine Verfahrensverbindung sachgerecht erscheint.

 

Es wird beantragt, das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht - Strafrichter - Bielefeld zu eröffnen.

Lausten Staatsanwalt

 

 

 

 

 

 

 

Gefälschte Anklage Nr.2, mit teils falschen und erfundenen Sachverhalten.

 

 



Staatsanwaltschaft Bielefeld, 29 . 03 . 2007
52 Js 523/06


Der Handelsvertreter Udo Pohlmann
geboren am 26.09.1967 in Paderborn
Staatsangehörigkeit: deutsch
wohnhaft Zirkelstraße 14, 33729 Bielefeld
wird angeklagt,


in der Zeit von Mai 2006 bis Oktober 2006 in Bielefeld und anderen Orten durch fünf selbständige Handlungen


a} wider besseren Wissens in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet und verbreitet zu haben, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet gewesen ist, in einem Fall (Fall 1) tateinheitlich damit eine andere Person beleidigt zu haben.


Dem Angeschuldigten wird folgendes zur Last gelegt:


1.
Mit Schreiben vom 13.05.2006, eingegangen am 17.05.2006, stellte der Angeschuldigte beim Amtsgericht in Delbrück für den Zeugen Rainer Koch einen Antrag auf Einrichtung einer Betreuung sowie Prüfung einer Unterbringung in einer forensischen Klinik. Zur Begründung des Antrages führte er u.a. aus, dass der „Erkrankte unter abartigen Wahnvor­stellungen aus der Zeit Adolf Hitlers und Walther Funk leide. Seine Vorstellung von einem ordentlichen Bundesbürger und einem anständigen Deutschen mache die Billigung der Naziverbrechen, Menschenvergasungen und Katalogstraftaten, zur Bedingung". Der Angeschuldigte führte zudem weiter aus: „Der Erkrankte führt ein gewerbsmäßig organisiertes und schwerkriminelles Leben. Hierzu gehören Korruptionsdelikte, gewerbsmäßige Lösegelderpressungen, gewerbsmäßig BTMG bezogene Delikte, Unterschriftenbetrügereien, Prozessbetrug, gewerbsmäßige Hehlereigeschäfte und Psychoterror gegen seine Opfer. Im Ganzen erweckt der Erkrankte das Abbild elendigsten Abschaums und abartigster Phantasie."

 

 

 

 Die Bielefelder Staatsanwaltschaft lügt, wie diese 2 Filme beweisen.

Die Behören und Ministerien wurden seit Jahren auf die Verbrechen hingewiesen.

Leider haben Sie sich auf die Seite der Verbrecher gestellt und sicherlich dieses Strafverfahren angeordnet, um sich selbst zu schützen.

 

 

 


Der Angeschuldigte war sich darüber bewusst, dass seine Angaben nicht den Tatsachen entsprachen und für den Zeugen Koch ehrverletzend und rufschädigend waren.

 


2.
Im September/Oktober 2006 verteilte der Angeschuldigte in der Nähe der Mietobjekte des Zeugen Rainer Koch an der Jöllenbecker Str. 112 in Bielefeld CD-Roms mit Telefonmitschnitten von Telefonaten zwischen ihm und dem Zeugen. Dazu verteilte er ein Flugblatt, auf dem sich oben links ein Foto des Zeugen befand. Auf dem Wurfblatt stand u.a.: „Das ist unfassbar! Polizeibeamte helfen gewerbsmäßigen Dieben ! (Korruption) In Bielefeld flog der polizeilich unterstützte Autoklau auf! -Das neue Interview mit dem Garagenvermieter Rainer Koch: Ein geständiger Täter offenbart Hintergründe und verrät seine Helfer bei der Polizei."


Dieses Flugblatt war von seinem Inhalt geeignet und gedacht, sowohl den Zeugen Koch bei seinen Mietern als auch die Polizei zu verunglimpfen.

 

 

Lüge ! Der Täter erlaubte jede Art der Weitergabe der CD`s und das hat die Polizei schriftlich dokumentiert. Siehe Protokoll unten !!! Weil die Verteilung pressemäßig geschah, ist sie nicht zu beanstanden. Auch die Geldwäsche der CDU wurde bisher umfangreich in den Medien beschrieben. Da hat niemand die Bildzeitung strafrechtlich verklagt.

 

3.
Am 27.06.2006 verteilte der Angeschuldigte vor der Wohnanschrift seiner ehemaligen Vermieterin A. Rupschus an der B........ Strasse in Bielefeld ebenfalls die vorgenannten CD-Roms mit einem Anschreiben: „Für die Anwohner dieser Straße: Bankkauffrau in Schwierigkeiten: Frau A. Rupschus, B........ Strasse 12. Wir haben keine Geheimnisse. Helfen sie dieser Frau egal wie! Hören sie sich vorher die Audio CD in der Stereoanlage an. Schreiben sie ihr wie falsch dieser Weg ist." Dieser Brief war geeignet, bei den Nachbarn der Zeugin Rupschus den Eindruck zu erwecken, dass diese in dubiose Geschäfte mit dem Zeugen Koch verwickelt war, was tatsächlich nicht der Fall war. Dies war dem Angeschuldigten auch bewusst und von ihm gewollt.

 

 

Lüge !!! Weil die Staatsanwaltschaft bis heute keinen Täter hat, meinte man, nur aus Vermutungen mich anklagen zu können. Zudem ist die A. Rupschus umfangreich geständig gewesen, in die Geschäfte verwickelt zu sein. Sie hat das in vielen Zivilverfahren gem. 138 (3) ZPO zugegeben, weil sie nichts betritten hatte. Schon deswegen ist der Vorwurf wissentlich falsch.


4.
Am 21.08.2006 rief der Angeschuldigte bei der Hauptstelle der Kreissparkasse Wiedenbrück, dem Arbeitgeber der Zeugin Rupschus an, und erklärte gegenüber der dort tätigen Mit­arbeiterin Carolin Brocke wahrheitswidrig, dass er von einer Mitarbeiterin des Immobiliencenters in Verl erpresst werden würde. Es ginge dabei um 10.000,- Euro, die er in einem silbernen Koffer abstellen solle.


Da die Zeugin Rupschus die einzige Mitarbeiterin im Immobilencenter ist, wusste die Zeugin Brocke sofort, wer gemeint war. Dieser Anruf war geeignet, das Ansehen der Zeugin Rupschus bei ihrem Arbeitgeber zu schädigen. Dies war dem Angeschuldigten bewusst und auch so von ihm gewünscht.

 

 

Lüge !!! Die dumme Staatsanwaltschaft hat als Zeugen eine weitere Frau der Sparkasse selbst benannt und weiß genau, dass demnach natürlich mehrere Frauen arbeiten. Siehe Zeugenliste wenige Zeilen tiefer. ) Carolin Brocke, zu laden über die Kreissparkasse ! Auch wurde die A. Rupschus niemals als Erpresserin benannt. Erpresser war immer der Rainer Koch. Es wurde nur gesagt, dass der Rupschus die Wohnung gehört, weil der Erpresser per Telefon und per Brief oft genug die Mietschulden bei Rupschus genannt hatte. Siehe Bekennerschreiben Rainer Koch (unten).


5.
Im Oktober 2006 verteilte der Angeschuldigte ein Anschreiben in der Nachbarschaft des Immobiliencenters der Kreissparkasse in Verl, in dem er u.a. behauptet: „ (...) Die Wohnungsvermieterin hatte Schriftverkehr mit dem Erpresser, (Siehe Brief unten !) bestreitet aber neuerdings, ihn zu kennen, wohl auf Grund ihrer beruf­lichen Stellung im Iinmobiliencenter der Kreissparkasse." Da die Zeugin Rupschus die einzige weibliche Mitarbeiterin im Irnrnobilincenter ist, war es allen Empfängern möglich, Frau Rupschus als „Wohnungs-Vermieterin" zu identifizieren. Das Schreiben war geeignet und dafür gedacht, die Zeugin mit Straftätern und strafbaren Geschäften in Verbindung zu bringen.

 

Lüge !!! Dass die A. Rupschus Schriftverkehr mit dem Erpresser hatte, weiß ich doch aus dem Schreiben der A. Rupschus selbst ! Da hat sie es doch selbst ausführlich beschrieben und Herrn Koch namentlich benannt, so auch die Mietschulden ! Siehe Brief unten. Wörtlich steht dort: "Schriftverkehr mit Herrn Koch."


Vergehen nach §§ 185, 187, 52, 53 StGB


Die "erforderlichen Strafanträge" sind rechtzeitig gestellt.

 

Lüge !!! Die Sparkasse hatte laut Anzeige nicht mich angezeigt, sondern einen Betreff innerhalb meines Schreibens an die Sparkasse. Der Betreff wiederum bezieht sich auf die eigene Angestellte der Sparkasse und den Lösegelderpresser. Die Sparkasse hatte also die eigene Angestellte angezeigt. Es war die A. Rupschus.

 

Das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung wird von der Staatsanwaltschaft bejaht.

Beweismittel:
1. Einlassung des Angeschuldigten


2. Zeugen:

a) Rainer Koch, Am Hellweg 8a, 33014 Bad Driburg
b) A. Rupschus, B........ Strasse 12, 33647 Bielefeld
c) Despina Land, B........ Strasse l, 33647 Bielefeld
d) Natascha Kubina, Adalbert-Stifter-Str. 13, 33613 Bielefeld
e) Klaus und Edeltraud Scharnhof, Stapenhorststr. 88, 33615 Bielefeld
f) Carolin Brocke, zu laden über die Kreissparkasse Wiedenbrück, 33373 Rheda-Wiedenbrück
3. Urkunden:
a) Antrag an das AG Delbrück (Bl. 4f d.A.}
b) Flugblatt vorn September/Oktober 2006 (Bl. 90 d.A.)
c) Anschreiben an die Nachbarn des Irnmobilincenters in Verl (Bl. 178 d.A.)
is wird beantragt, das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht Bielefeld - Strafrichter - zu eröffnen.

Anklageschrift (Berger) Staatsanwältin

 

 

 



Gefälschte Anklage Nr.3, mit endloser krimineller verlogener Energie. Eine Anklage war am AG anhängig. Staatsanwalt und dubioser Rechtsanwalt behaupten unwahr das Gegenteil:

 

 


Staatsanwaltschaft

54 Js 975/07

Bielefeld, 30.05.2007

 

Anklageschrift

 

Udo Pohlmann,

geboren am 26.09.1967 in Paderborn

Staatsangehörigkeit: deutsch

wohnhaft Zirkelstraße 14, 33729 Bielefeld

wird angeklagt,

 

am 20.04.2007 in Bielefeld -

 

 

wider besseren Wissens in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet und verbreitet zu haben, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet gewesen ist.

 

Dem Angeschuldigten wird folgendes zur Last gelegt:

 

Der Angeschuldigte betreibt die Website www.enzeiter.de. Hier veröffentlichte er bei Einsatz einer entsprechenden Suchmaschine folgende unwahre Tatsachen, die geeignet sind, dass Ansehen der Geschädigten Rupschus als Sachbearbeiterin für Baufinanzierung bei der Kreissparkasse Wiedenbrück herabzuwürdigen:

 

A. Rupschuss, 36 Jahre, Immobiliencenter Verl, Oesterwieher Straße 5, 33415 Verl, Telefon 05246/9268-71 Herr Berenbrink, Frau Rupschuss Fax: 05146/9268-79 Sparkassen-Betriebswirtin angeklagt wegen Betruges in mehreren Fällen.

 

Vergehen nach § 187 StGB

 

 

Lüge !!! Bielefelds korrupte Staatsanwälte scheuen keine Lüge. Hier geht es um eine wahre Behauptung und nicht um eine unwahre !!! Die Widerklage mit dem Bezug auf den Betrug, ist wirklich am AG Bielefeld anhängig gewesen und der Text konnte auf der Webseite bis heute nicht ermittelt werden. Der Ausdruck stammt von einer anderen Webseite. Dreckiger geht es nicht mehr. Man kopiert einen Text von einer anderen Webseite und behauptet, er hätte auf der Webseite www.enzeiter.de gestanden. Außerdem ist der Text nicht geeignet, nur eine von den Personen als "angeklagt" zu definieren. Dass aber die wirkliche Anklage der A. Rupschus zugestellt wurde, beweist die kriminelle Energie der Täter, die keine Lüge scheuen. Hier stimmt einfach gar nichts mehr, weder Tatvorwurf, noch Webseite, noch Personenbezug. Es war übrigens der trickreiche und unseriöse Rechtsanwalt Müller, welcher auf die Idee kam, wissentlich falsch zu behaupten, er wüsste nichts von der Anklage. Er hatte ja selbst den Fall bearbeitet ! Durch diese Lüge kam es zur Anklage gegen mich. Als ich den Schwindel rechtzeidig offenlegen konnte kümmerte das Bielefelds korrupte Staatsanwälte nichts. Ich wurde aus krimineller Lust, doch angeklagt. Auch habe ich im Leben keine Suchmaschine eingesetzt, um Texte zu veröffentlichen. Ich besitze gar keine Suchmaschine. Was darf man mehr dazu sagen ? Die Hölle wäre für solche Täter noch zu gut.

 

Beweismittel:

 

1. Einlassung des Angeschuldigten

2. Zeugen:

A. Rupschus, B........ Strasse 12, 33647 Bielefeld

3. Gegenstände des Augenscheins:

Websiteveröf fentlichungn Bl. 4 - 12 d. A.

 

Es wird beantragt, das Hauptverfahren vor dem

Amtsgericht Bielefeld . - Strafrichter -

zu eröffnen.

 

(Sander) Oberamtsanwalt

 

 

 

 

 

 

 

Die Wirklichkeit sieht vollkommen anders aus: Natürlich hatte die Anita Rupschus Schriftverkehr mit dem Lösegelderpresser, wie die polizeilichen Ermittlungen zeigen. Die Anita Rupschus hatte den Schriftverkehr selbst zugegeben, daher wusste ich doch erst von dieser Tatsache. Trotz dieser Kenntnis wurde ich angeklagt.

 

Selbige Polizei wusste auch von den Lösegelderpressungen und protokollierte absichtlich nur so wenig, dass die Geständnisse des Täters nicht für eine Klage gegen ihn reichten.

 

Trotzdem ist den Protokollen zu entnehmen, dass mir das Fahrzeug miteinem Kranwagen entwendet wurde, dass ich einen Koffer Vol Geld am Tatort abstellen sollte und dass der Täter das Fahrzeug einbehalten hat, so das letzte Protokoll.

 

Auch die Zusage der CD Verteilung wurde hier benannt. Weitere Protokolle beweisen meine Unaschuld in anderen Klagepunkten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Handelsvertretung Udo Pohlmann, Zirkel Strasse 14, 33729 Bielefeld

 

AG Bielefeld

Rupschus ./. Pohlmann

4 C 756 / 06

Telefon 01801 66 00 99 52 57

Telefon 0152 07123043

Telefon 0521 200000

Telefon 0521 123456

19. 12. 06

 

In Sachen Rupschus gegen Pohlmann wird Widerklage erhoben.

Widerklage

In Sachen:

Udo Pohlmann

Zirkel Strasse 14

33729 Bielefeld Kläger gegen A.  Rupschus,

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

 

Es wird beantragt,

 

Die Beklagte wird verurteilt, den Keller Nr 11 und die Wohnung 4. Stock rechts, welche mit Nr 11 nummeriert sind, in der Nessel Strasse 24, in 33699 Bielefeld, an den Kläger zu vermieten und den bisherig sittenwidrig erlangten Räumungstitel an den Kläger herauszugeben. Sie wird auch verurteilt, den Einbau eines Sicherheitssteckschlosses in den Keller 11 des selben Hauses zu dulden.

 

Die Form dieser Art der Klage ist selten, aber zulässig, wenn der bisherige Titel, sittenwidrig erlangt wurde. Das ist hierbei der Fall:

 

Ebenso wird der Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gestellt, weil Am OLG Hamm, Klageerzwingung gegen die strafbar handelnde Richterin Lange und gegen Kreuzer Urkundenbeamtin eingereicht wird. Die Verurteilung wird ermöglichen, dass die schon angekündigte Restitutionsklage eingereicht wird. Dabei wird sich herausstellen, dass der Widerkläger, rechtmäßig in mehreren Email`s davor warnen durfte, strafbare Handlungen im Zusammenhang des Rainer Koch zu begehen. Die Widerbeklagte A. Rupschus hatte im Jahre 2003, mit erfundenen Behauptungen versucht, eine Wohnraumkündigung durchzusetzen. Es gelang ihr nicht, weil das AG Bielefeld die Versendung von den benannten Email`s als nicht pflichtverletzend betrachtete. Zwischen der Berufungsinstanz und der Erstinstanz hatte die Urkundenbeamtin Kreuzer des AG Bielefeld, Briefe und Eingaben in enormen Mengen nicht ordnungsgemäß in die Akten geheftet und an das LG Bielefeld weitergeleitet. Dem LG Bielefeld war es daher verboten, in den restlichen Briefen und Eingaben, welche aussortiert waren, zu suchen.

 

Die beschuldigte Kreuzer hatte dazu erwähnt, “Das sind keine Akten”. Die Urkundenbeamtin Oberbremer vom LG Bielefeld sagte das selbe aus.

Hierdurch verhinderten die Beschuldigten Lange und Kreuzer, dass der Widerkläger sich zum Tatbestand wehren konnte. Besonders zum Thema Email`s hatte er sich ausreichend verteidigen können, aber die Verteidigung wurde ja nicht in die Akte geheftet. Gemäß AktO § 3 müssen Eingaben immer in die Akte geheftet werden und auch foliiert werden, was nicht geschah. Der Widerkläger verlor nur deswegen den Prozess am LG Bielefeld, weil das Urteil des LG Bielefeld und die vorhergegangene Aussortierung abgesprochen war. Auf jeden fall war sie nachweislich unrechtmäßig.

 

Nach erfolgreicher Restitutionsklage würde der Widerkläger Schadenersatz von der Widerbeklagten fordern und die Wohnungsschlüssel zurückverlangen. Im Falle des Verkaufs, oder Vermietung wird der Widerkläger die Rückabwicklung der Vermietung, oder des Verkaufs verlangen, da Rechtsgeschäfte in Kenntnis der Gesetzeswidrigkeit nichtig sein können, auch wenn die Unrechtmäßigkeit nur von einer Partei begangen wird. Das hier der Fall, weil es sich m eine so genannte Unbilligkeit handelt.

 

Die Widerbeklagte hat einen schweren Prozessbetrug begangen, indem sie die Kenntnis der Erpressertelefonate zwischen dem früheren Garagenvermieter Rainer Koch und Udo Pohlmann, mit dem Inhalt der Wohnungsmiete, dem Gericht verschwiegen hatte, obwohl sie die Eingaben, da sie dreifach waren, erhalten hatte.

 

Diese Tatsache musste sie zugeben, da sie ja wusste, dass die entsprechenden Eingaben an das AG Bielefeld aussortiert wurden. Sie hatte sich ja gar nicht dagegen verteidigt und den gesamten Betrug zugegeben. Es ist daher eine Geständnisfiktion gegeben, was den Vorwurf des Prozessbetrugs betrifft. Darin sind sich die Parteien einig.

 

Zeugenbeweisantrag:

Für den Beweis der Tatsache, dass die Wohnungsmieten dem Erpresser Rainer Koch bekannt waren, wird der Zeuge Rainer Koch zu laden sein:


Anschrift: Rainer Koch, wohnhaft, Jägerstrasse 16a, in 33161 Hövelhof. Postzustelladresse Nr 2, Am Hellweg 8a in 33014 Bad Driburg (Scheinadresse).

 

Die Widerbeklagte durfte auch nicht wegen der Benennung von Wohnungsmängel Heizungsklopfen Am LG Bielefeld behaupten, dass ein Email-Terror gegeben sei. Sie durfte nicht wegen berechtigter Hinweise auf die steigenden Kosten des Verfahrens und wegen der ihr bekannten Zusammenhänge zwischen der Lösegelderpressung und den damit verbundenen Wohnungsmieten verschweigen.

 

Weil die Widerbeklagte den exakten Betrag der offenen Wohnungsmieten an den Rainer Koch weitergegeben hatte, wusste sie auch, dass ihr dieser exakte Betrag ausgehändigt werden sollte, wenn das Lösegeld bezahlt worden wäre. Es ist auch erwiesen, dass der Erpresser Koch, geheime Kenntnisse über die Zwangsvollstreckung hatte !

 

Weil die Widerbeklagte exakte Kenntnis davon hatte, dass Ihr ein Anteil Am Lösegeld zustehen sollte, daß sie auch gewußt haben, dass die Versendung von Email`s eine Hilfe gewesen sein musste.

 

Tatsächlich wollte der Widerkläger mit den Emails rechtzeitig warnen, dass ein Verbrecher, Zusammenhänge zwischen der offenen Wohnungsmiete der Anita Rupschus und dem Lösegeld und den Lagerwarendiebstählen und dem Autodiebstahl darlegte.

 

Kurz gesagt:

Der Erpresser am Telefon forderte 10.000 Euro in einem Lösegeldkoffer und erwähnte die offene Wohnungsmiete der A. Rupschus. Gegen die Geldzahlung würde der Widerkläger sein gestohlenes Auto zurückerhalten. Absolut zulässiger Grund für die zahlreichen Email`s war die Tatsache, dass Morddrohungen folgten, die im Zusammenhang von einer Geldzahlung in Höhe von 7.500 Euro waren und diese 7.500 Euro waren für bestehende Leute, die noch Geld vom Widerkläger bekommen sollten. Die Protokolle wurden eingereicht. Die Beweis-CD Wurde von der Gegenseite eingereicht und befindet sich in der Akte:

 

Die Tatsache, dass der Erpresser genau wusste, wie viel Geld die Wohnungsvermieterin Rupschus und der RA Frohne noch erwarteten zeigt, dass die Widerbeklagte zumindest in großer Gefahr war, mit dem Erpresser Koch, vor das Strafgericht gestellt zu werden. Diese Gefahr genügte, um in den Email`s warnen und die Art und Weise der Warnung war mit Absicht, noch recht harmlos dargestellt worden.

 

Durch diese Zusammenhänge, reichen für die Versendung von Email` zur Pflichterfüllung gem. § 280 BGB zu Gunsten der Widerbeklagten, Anita Rupschus. Da sich nun nachweisen lässt, dass sie den Erpresser kannte und an ihn die Höhe der offenen Wohnungsmieten weiter gab, kommen nun noch weitaus schlimmere Rechtsfolgen auf sie zu.

 

Weil die Widerbeklagte den exakten Betrag der offenen Wohnungsmieten an den Rainer Koch weitergegeben hatte, wusste sie auch, dass ihr dieser exakte Betrag ausgehändigt werden sollte, wenn das Lösegeld bezahlt worden wäre.

 

Weil die Widerbeklagte exakte Kenntnis davon hatte, dass Ihr ein Anteil Am Lösegeld zustehen sollte, daß sie auch gewußt haben, dass die Versendung von Email`s eine Hilfe gewesen sein musste.

 

Die Sittenwidrigkeit des Vollstreckungstitels kann auch durch das sittenwidrige handeln eines Am Prozess beteiligten zustande kommen, indem dieser mit der Zueignungsabsicht für dritte, den Prozessablauf vorsätzlich steuert, wie z.B. durch das Verschwindenlassen von Beweisen. Das ist bei Richterin Lange und Kreuzer der Fall.

 

 

 

Hochachtungsvoll

Udo Pohlmann

 

 

 

 

 

 

Grundzüge des Verfassungshochverrats bei Gericht offenkundig !

 

 

Ex-Richter Frank Fahsel: Unzählige Kollegen erlebt, “die man schlicht ‘kriminell’ nennen kann”

 

Versteckt in einem unscheinbaren Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung vom 9. April 2008 war ein Statement zu lesen. Richter Frank Fahsel schrieb dort: >”Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann”. Ich … habe … ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’. Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben.[…] Besser kann man den Zustand in Teilen der deutschen Justiz nicht auf den Punkt bringen, mit Hilfe derer Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat missbrauchen.[…] Explizit kriminelles Justizhandeln gibt es zuhauf.[…]

 

Der Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein.

 

Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Begünstigung. Selbst schwerste Wirtschaftskriminalität wird gegen Zahlung geringer Beträge eingestellt. Die einzige Chance, rechtsstaatliche Verhältnisse zu erreichen, ergibt sich über die EU-Kommission. Die kann es nicht zulassen, dass in einem EU-Kernland Zustände herrschen wie in einer Bananenrepublik. Um dem Recht doch noch zu seiner Geltung zu verhelfen, rate ich daher allen von Justiz-Kriminalität betroffenen Bürgern, in einem ersten Schritt Fakten und beteiligte Justiz-Mitarbeiter per Strafanzeige festzuhalten. In einem zweiten Schritt sind dann die Unterlagen der EU-Kommission und dem EuGH offen zu übersenden. Nur so lässt sich der kriminelle Justiz-Sumpf in Deutschland trocken legen.

 

Ähnliche Grundzüge der organisierten Kriminalität zwischen Staatsanwaltschaft, Ministerium und Gericht, findet man in diesem Bekennerbrief eines Richters aus Niedersachsen.

 

 

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Norbert Schlepp, Porta Westfalica, Richter am Finanzgericht Niedersachsen:

 

Seit den Zeiten Montesquieus ist die Teilung der Staatsgewalten ein fundamentales Prinzip einer jeden demokratischen Verfassung. Durch die Trennung wird die Staatsgewalt transparent und kontrollierbar und staatliche Eingriffe in die Freiheit des Einzelnen werden gehemmt.

 

Der Verfassungsauftrag

Unsere Verfassung nimmt dieses Prinzip auf und schreibt in Art.20 Abs.2 verbindlich die Ausübung der Staatsgewalt durch die drei Organe Gesetzgebung (Legislative), vollziehende Gewalt (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) vor. Das Interesse der Öffentlichkeit konzentriert sich dabei weitgehend auf die Exekutive und die Legislative. Es vergeht kaum eine Nachrichtensendung, in der nicht die Arbeit der Politiker in der Regierung oder im Parlament beleuchtet wird. Die Rechtssprechung als dritte Staatsgewalt führt dagegen mehr ein verborgenes Dasein. Zu Unrecht, denn gerade der Judikative ist es vorbehalten, den Einzelnen vor staatlichen Übergriffen zu schützen. Das Grundgesetz sieht dazu eine Justizgewährungspflicht in Art.19 Abs.4 vor, in dem es heißt: “Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen”. Diesen Verfassungsauftrag kann die Justiz nur dann erfüllen, wenn sie von den anderen Staatsgewalten unabhängig ist. Deshalb ordnet unsere Verfassung folgerichtig in Art.97 Abs.1 an: “Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.”


Ohne diese Unabhängigkeit wäre der Schutz des Einzelnen vor staatlichen Übergriffen nicht möglich. Ein Richter, der sich bei seinen Entscheidungen den Weisungen der Exekutive unterwirft, kann dem Bürger keinen Schutz vor gerade dieser Exekutive gewähren. Der ihm auferlegte Verfassungsauftrag, den Bürger zu schützen, gerät zu einer Farce. Die Teilung und gegenseitige Kontrolle der Staatsgewalten ist gestört. Die Demokratie ist gefährdet - und der Weg zu einem diktatorischen Staat ist eingeschlagen. Wir stehen heute vor der Tatsache, dass die Unabhängigkeit der Justiz immer stärker bedroht wird. Die Exekutive drängt immer mehr in die Justiz hinein und bestimmt, was dort zu geschehen hat.

 

Die Auswahl der Richter

Der Einfluss der Exekutive auf die Judikative beginnt schon gleich am Anfang einer jeden Richterlaufbahn. Nach der derzeit gültigen Rechtslage werden Richter in allen Bundesländern durch die jeweiligen Justizministerien ernannt. Feste Kriterien, wer ernannt wird und wer nicht, gibt es nicht. Manchmal richtet man sich nach der Examensnote, manchmal spielen offensichtlich andere Kriterien eine Rolle. Nicht selten werden Richter ernannt, die sich bislang in einer politischen Laufbahn in der Exekutive befunden haben und diese Laufbahn mehr oder weniger freiwillig beenden. Vielfach handelt es sich dabei gleich um Ernennungen in Beförderungsämter. Ob diese Richter den Abstand haben, nach ihrem Wechsel in das Richteramt unvoreingenommen über die Akte eben jener Exekutive zu entscheiden, der sie soeben noch angehört haben, erscheint fraglich. Für den Bereich des öffentlichen Rechts ist die Tatsache, dass die vollziehende Gewalt die Richter aussucht und ernennt, geradezu skurril. Da es die Aufgabe dieser Richter ist, Bescheide der Exekutive zu überprüfen, muss man konstatieren, dass die kontrollierte Exekutive sich ihre Kontrolleure selber aussucht. Das kann nicht richtig sein !

 

Die sachliche Beeinflussung

Schlimmer noch als bei der Auswahl der Richter, die nur einmal stattfindet, wirkt sich der permanente Einfluss der Exekutive auf die Arbeit in der Justiz aus.

 

Der weisungsgebundene Staatsanwalt

In der Strafjustiz spielt der Staatsanwalt bekanntlich eine zentrale Rolle. Er bestimmt, ob und in welchem Umfang Ermittlungen stattfinden und ob Anklage erhoben wird. Er hat - von wenigen Ausnahmen abgesehen - das Anklagemonopol, ohne seine Anklageerhebung findet keine gerichtliche Untersuchung statt. Im Volksmund heißt es daher zutreffend: wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter. Dieser Kläger, also der Staatsanwalt, ist nach derzeitiger Rechtslage ein weisungsgebundener Beamter. Jeder Staatsanwalt hat als Vorgesetzten einen weisungsberechtigten Abteilungsleiter, der wiederum hat einen weisungsberechtigten Behördenleiter, der Behördenleiter unterliegt den Weisungen des Generalstaatsanwaltes und der Generalstaatsanwalt schließlich hat den Weisungen des Justizministers zu folgen. Diese Anordnungsbefugnis der Exekutive gegenüber den Staatsanwälten hat in den Jahren ab 1933 dazu geführt, dass die verbrechen der Nationalsozialisten nicht strafrechtlich geahndet wurden. Die weisungsgebundenen Staatsanwälte durften derartige Verbrechen nicht anklagen.


Das Rechtssystem, dass damals die Staatsanwälte an ihrer Arbeit gehindert hat, existiert als solches immer noch. Tatsächlich ergehen auch heute noch direkte Weisungen an Staatsanwälte bei der Bearbeitung einzelner Verfahren. Der Einfluss des Bürgers auf die staatsanwaltschaftliche Arbeit ist dagegen sehr gering. Weigert sich - um beim Beispiel der nationalsozialistischen Verhältnisse zu bleiben - ein Staatsanwalt Anklage zu erheben und schließt er die Akten, so hat der Verletzte zwar grundsätzlich die Möglichkeit, ein sog. Klageerzwingungsverfahren (§ 172 StPO) einzuleiten. Dieses Verfahren ist jedoch mit so vielen formalen Schwierigkeiten belastet, dass es nicht praktikabel ist. Es ist deshalb an der zeit, die Staatsanwälte aus ihrer Weisungsgebundenheit zu befreien.

 

Die Beeinflussung der Richter

Doch auch die Richter bleiben von der Einflussnahme der Exekutive nicht verschont. In den letzten Jahren hat sich dieser Einfluss immer mehr verstärkt.

 

Die Justizminister versuchen immer häufiger, die richterliche Arbeit zu beeinflussen und schrecken dabei auch nicht davor zurück, selbst in den Kernbereich der richterlichen Arbeit, also in die Urteilsfindung einzugreifen.

 

Freilich geschieht das nicht direkt durch unmittelbare Weisungen im Einzelfall, wie das bei Staatsanwälten praktiziert wird, sondern subtiler. Sie geben den Richter Vorgaben auf, was und wie viel er zu “erledigen” hat. Sie messen seinen “output” und stellen damit Fremdvergleiche an. Sie nennen das ungeniert “Neue Steuerungsmodelle” und entlarven damit, um was es geht, nämlich um die Steuerung der richterlichen Arbeitsweise. Der Richter soll angehalten werden, möglichst viele Klagen möglichst schnell zu erledigen, damit am Ende des Prozesses die Kostenrechnung des Staates ausgefertigt werden kann und dem Staat eine weitere Einnahmen zukommt und damit Richterstellen eingespart und der Justizhaushalt entlastet wird und der jeweilige Justizminister sich in der Öffentlichkeit damit brüsten kann, wie viel er eingespart habe.


Damit der Richter diese Vorgaben auch einhält, hat die Exekutive ein Druckmittel in der Hand: die Beförderung. Die Justizminister bestimmen nämlich nicht nur, welcher Richter eingestellt wird, sie bestimmen auch, wer befördert wird. Ähnlich wie bei der Einstellung gibt es auch bei Beförderungen keine bindenden Kriterien. Von Fall zu Fall erweist sich mal das eine, mal das andere Kriterium als beförderungsgeeignet. Die parteipolitische Bindung des Richters an den jeweiligen Justizminister hat sich dabei bislang als nicht hinderlich erwiesen. Abgesehen davon muss man sich zur Zeit vor allem durch eine hohe Zahl von Erledigungen für eine Beförderung empfehlen. Im Auftrage der Ministerien führen alle Gerichte für jeden Richter Erledigungsstatistiken. Diejenigen, die am Monats- oder Jahresende die meisten Klagen erledigt haben, haben die besten Chancen für eine Beförderung. Entscheidend ist die Anzahl der Erledigungen, die Art und die Qualität der Erledigung bzw. des Urteils und die dabei aufgewandte Arbeit spielt -leider - keine Rolle.


Das führt dazu, dass eine regelrechte Erledigungshatz bei den Richtern ausgebrochen ist, jeder will den anderen überbieten und noch mehr erledigen, als der Zimmernachbar. Dass dabei die Qualität der Erledigungen auf der Strecke bleibt und bei der Eile nicht selten haarsträubende Fehler passieren, versteht sich von selbst. Wenn ein Revisionsgericht feststellen muss, dass sich das von ihm aufgehobene Urteil eines Finanzgerichts auf Einnahmen stützt, die sich überhaupt nicht aus der Akte ergeben, dann lässt das erahnen, mit welcher Hast und welchem Erledigungseifer jene Entscheidung getroffen worden ist (Urteil des BFH vom 29.03.2007 IV R 6/05)

 

Die erledigungsbedachte Arbeitsweise

Schlimmer jedoch noch als die durch Eile hervorgerufenen Fehler ist aber der Umstand, dass die Sucht nach immer mehr Strichen in der Erledigungsstatistik zu einer Änderung der Arbeitseinstellung des Richters führt. Der von dieser Sucht befallene Richter sucht nicht mehr die sachgerechte, die richtige und gerechte Entscheidung, sondern die Entscheidung, die ihm die wenigste Arbeit bereitet, die es ihm ermöglicht, möglichst viele Fälle zu erledigen, möglichst schnell die Akte “vom Tisch zu kriegen”, um sich dem nächsten Fall widmen zu können.


Das führt im Bereich der Strafjustiz z.B. dazu, dass zahlreiche Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt und die Akten geschlossen werden, obgleich das nach der Strafprozessordnung (§ 153 a) eigentlich nur bei “geringer Schuld” des Angeklagten möglich ist. Und wenn - wie tatsächlich im Mannesmannprozess geschehen - in dieser Weise auch Strafverfahren gegen bundesdeutsche Spitzenverdiener beendet werden, dann entsteht beim Bürger der Verdacht, die Kleinen hänge man und die Großen lasse man laufen und das böse Wort vom “freikaufen” macht die Runde.


In den Prozessordnungen, die von der Zivilprozessordnung beherrscht werden, leidet der rechtssuchende Bürger durch die Sucht der Richter nach immer schnelleren Erledigungen nicht selten darunter, dass ihm formelle Hindernisse in den Weg gelegt werden, die nur schwer zu überwinden sind. So werden z.B. schon mit der Bestätigung über den Eingang der Klage möglichst kurze Ausschlussfristen gesetzt in der Hoffnung und Erwartung, dass diese Fristen nicht eingehalten werden, damit die Klage bereits aus formellen Gründen ohne Eingehen auf die Sache abgewiesen werden kann.


Gebotene Hinweise gegenüber Prozessunerfahrenen werden nicht erteilt, das erforderliche Rechtsgespräch wird vermieden, wenn es den Fall verkomplizieren könnte. Verschiedentlich kommt es sogar vor, dass ein Rechtsmittel bewusst unbearbeitet in der Akte abgeheftet wird, in der Erwartung, dass die juristisch nicht beratene Partei es bald vergessen werde, sie es so sicherlich nicht gemeint habe und weil es in der Sache ohnehin keinen Erfolg haben könne. Gelangt ein Richter nach dem Studium der Prozessakten zu der Erkenntnis, dass zur Klärung des Sachverhalts vielleicht ein Sachverständigengutachten angemessen wäre, so wird der erledigungsbedachte Richter diesen Gedanken schnell wieder verdrängen, weil ein Gutachten bekanntlich Zeit in Anspruch nimmt und eine rasche Erledigung verzögert und damit eine gute Erledigungsstatistik gefährdet.

 

Einfluss der Exekutive

Ähnliches gilt, wenn der Richter rechtliche Bedenken hat, ob ein von ihm anzuwendendes Gesetz mit der Verfassung übereinstimmt. In diesem Fall ist er gezwungen, das Verfahren auszusetzen, seine Bedenken in einem Vorlagebeschluss zu formulieren und das Bundesverfassungsgericht anzurufen (Art.100 GG). Ein derartiger Vorlagebeschluss ist ein umfangreiches arbeitsintensives Werk, das einer Dissertation nicht viel nachsteht. Es versteht sich von selbst, dass ein solcher Beschluss eine enorme Arbeitszeit beansprucht, Arbeitszeit, die dem Richter bei der Bearbeitung weiterer Klagen fehlt. Damit steht er vor einem Zwiespalt. Eigentlich müsste er seinen Bedenken folgen und viel Arbeit in einen Vorlagebeschluss investieren, andererseits würde er damit im Vergleich zu anderen Kollegen in der Liste der Erledigungen absinken und seine eigenen Beförderungschancen mindern. Kann man es einem Richter verübeln, wenn er in dieser Situation seine rechtlichen Bedenken verwirft, keinen Vorlagebeschluss verfasst und nur an seiner Karriere arbeitet?


Auf diese Weise beeinflusst die Exekutive auch den Inhalt einer richterlichen Entscheidung. Im vorgenannten Beispiel mit dem Vorlagebeschluss - das sich tatsächlich so zugetragen hat, wobei sich der Richter allerdings für die Vorlage und gegen seine Karriere entschieden hat - beschleicht mich manchmal der Verdacht, dass die Exekutive ganz bewusst auf die Richter einwirkt, um Vorlagebeschlüsse zu verhindern. Das gilt insbesondere Dann, wenn es sich dabei um Vorlagen für Steuergesetze handelt, wodurch dem Staat - wenn diese Vorlage Erfolg hat und auch das Verfassungsgericht die Bedenken teilt - Einnahmeausfälle drohen. Darüber hinaus hat der Einfluss der Exekutive im öffentlichen Recht noch einen ganz besonderen Beigeschmack. Da Verwaltungs- und Finanzrichter zum Schutz der Bürger die Arbeit der Exekutive überprüfen sollen, werden die Richter auf diese Weise angehalten, die Prüfung nicht zu intensiv, nicht zu gründlich durchzuführen. Das ist eines Rechtsstaates nicht würdig!

 

Kritik der Öffentlichkeit

Es fehlt nicht an prominenten Stimmen, die diese schädliche Einflussnahme der Exekutive auf die Judikative anprangern. So hat der höchste deutsche Richter, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier, wiederholt bekundet, im Gerichtssaal komme es nicht aufs Tempo an. Bereits in einem Vortrag vom 15.07.2002 vor der Juristischen Gesellschaft Ostwestfalen-Lippe hat er die Erledigungsmentalität beklagt. Papier wörtlich:


“Ein Richter, der seinen Erfolg ausschließlich oder vorrangig an der Zahl und Geschwindigkeit seiner Erledigungen misst und der in dieser Haltung möglicherweise durch ein von ihm gar nicht beeinflussbares und zu verantwortendes Steuerungssystem bestärkt wird, läuft Gefahr, sich allmählich selbst auf einen juristischen Sachbearbeiter zu reduzieren und den Kontakt zu seinem spezifisch richterlichen Amtsauftrag zu verlieren.”

Präsident des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier


Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, sprach aus Anlass des 20jährigen Bestehens der Juristischen Gesellschaft Ostwestfalen-Lippe in der Universität Bielefeld über "Die richterliche Unabhängigkeit und ihre Schranken". Hans-Jürgen Papier, von 1974 bis 1991 Mitglied der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld, warnte insbesondere vor einer "Erledigungsmentalität", die er in Zusammenhang mit der Einführung der "Neuen Steuerungsmodelle" nannte, ein in jüngster Zeit viel diskutiertes Thema, in dem viele Richter "eine neue Form der Gefährdung ihrer Unabhängigkeit" sehen. "Ein Richter", sagte Papier, "der seinen 'Erfolg' ausschließlich oder vorrangig an der Zahl und Geschwindigkeit seiner Erledigungen misst und der in dieser Haltung möglicherweise durch ein - von ihm gar nicht beeinflussbares und zu verantwortendes - Steuerungssystem bestärkt wird, läuft Gefahr, sich allmählich selbst auf einen juristischen Sachbearbeiter zu reduzieren und den Kontakt zu seinem spezifisch richterlichen Amtsauftrag zu verlieren. Um nicht missverstanden zu werden: Ich wende mich nicht gegen das Ziel einer Beschleunigung der gerichtlichen Verfahren; die richterliche Entscheidung in angemessener Frist und die Rechtzeitigkeit des Gerichtsschutzes sind - wie mehrfach betont - immanente und zentrale Bestandteile der staatlichen Justizgewährpflicht. Die Gefährdung der richterlichen Unabhängigkeit, die ich sehe, liegt vielmehr in einer einseitig und vorrangig ökonomisch ausgerichteten Grundhaltung der Richterschaft, insbesondere wenn diese allmählich auch in den 'Kernbereich' der richterlichen Tätigkeit, die Streitentscheidung, Eingang finden sollte. Gerade jüngere Richter, die noch nicht über eine gefestigte Position und über hinreichende Erfahrungen im 'Aushalten' von Konfliktsituationen verfügen, könnten hier durch eine vorrangig erledigungsbezogene Justizkultur in einer Weise geprägt werden, die sich jedenfalls mittel- und langfristig negativ auf die Verfassung der 'Dritten Gewalt' auswirkt. Es ist keine Frage, die allgemeinen haushaltsrechtlichen Grundsätze der wirtschaftlichen, sparsamen und effizienten Aufgabenerledigung gelten auch für die Dritte Gewalt... Und es kommt ein weiterer Aspekt hinzu: Aufgrund der verfassungsrechtlichen Unabhängigkeitsgewähr für die richterliche Gewalt sind es in erster Linie die Gesetze, die Verfahrensgesetze ebenso wie die materiellen Gesetze, welche die Steuerungsinstrumente der Dritten Gewalt bilden, nicht aber irgendwelche in betriebswirtschaftlichen Instituten und in edel ausgestatteten Büros von Unternehmensberatungsgesellschaften ursprünglich für Automobilwerke, Jogurterzeuger, Zigarettenhersteller, Banken etc. entwickelte Betriebsmodelle."

 

Vergleich mit dem AuslandDiese Abhängigkeit der Judikative von der Exekutive ist in Europa fast einzigartig. Ähnliche Verhältnisse existieren nur noch in Österreich und Tschechien. Alle anderen demokratischen Staaten Europas haben eine wirklich freie Justiz ohne Einfluss der Exekutive. Es wundert daher nicht, dass es gerade auch Ausländer sind, denen die Praxis in Deutschland auffällt. So hat der bekannte Schweizer Strafrechtler Max Pieth, der sich als wissenschaftlicher Mitarbeiter in mehreren Organisationen der UNO einen Namen gemacht hat und von dem man sagen kann, dass er die Rechtsordnungen einer Vielzahl von Staaten kennt und sie miteinander vergleichen kann, festgestellt


“Das Problem in Deutschland ist, dass die Ministerialbürokratie eine starke Rolle bei der Beförderungspolitik spielt und damit einen großen Einfluss auf die Karriere von Richtern und Staatsanwälten hat. Dieses System züchtet staatstreue, willfährige Leute.” (zitiert aus Roth/Nüberl/Fromm, Anklage unerwünscht.)


Ich habe vor einigen Monaten auf einer Tagung europäischer Richter in Spanien erfahren, dass es dort in Spanien zwar Justizministerien gibt, dass sie aber keinerlei Einfluss auf die Gerichte ausüben können. Sie sind nur für die Ausstattung der Justiz mit Sachmitteln zuständig und für das nichtrichterliche Personal der Gerichte. Der Tagungsreferent, ein spanischer Richter, stellte das als Selbstverständlichkeit für eine funktionierende Demokratie dar, die er nicht weiter zu begründen brauche. Alle anderen europäischen Richter nickten zustimmend, in ihren Ländern war es ähnlich. Ich kam mir in diesem Kreis wie ein Fremdkörper vor und hätte bald vor Staunen meinen Mund nicht mehr schließen können. Auf meinen verschüchterten Hinweis, dass es in Deutschland anders sei, tröstete mich ein Kollege aus Kopenhagen, in dem er mir sagte:


“Bei uns in Dänemark hatten wir das früher auch. Es ist noch gar nicht so lange her, dass wir das abgestellt haben. Ich bin fest davon überzeugt, dass Deutschland diese Missstände bald beendet. Schließlich ist Deutschland doch auch eine Demokratie…”

Ich habe mich richtig geschämt!

Mit freundlicher Genehmigung von Richter Norbert Schlepp und “Mehr Demokratie e.V.”

 

 

 

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