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Erpressungen wegen Schulden
Hintergrundwissen:
Im Jahre 1998 hatte ich eine Zeitungsanzeige in der NW und suchte Grundstückseigentümer, die mir die Aufstellung eines Kleidercontainer genehmigen.
Es meldete sich ein Herr Koch per Telefon auf meine Zeitungsanzeige und bot einen Stellplatz in der Heinrich Straße an. Ich verabredete mich mit dem Herrn und es wurde der Stellplatz besichtigt und vor Ort der Vertrag geschrieben.
Eine lange Zeit später erhielt ich von Herrn Günther Koch die Genehmigung, einen Stellplatz in der Danziger Straße zu nutzen. Ich stellte dort mehrere Container auf. Dort wurde auch nach weiterer Zeit der Renault Espace abgestellt.
In der Bleich Straße 134 in Bielefeld hatte ich einen Second Hand Shop und einen großen Keller. Es gab 3 Wasserschäden und ich fragte Herrn Rainer Koch, nach einer Lagermöglichkeit.
Herr Rainer Koch bot eine Fläche innerhalb seiner Lagerhalle in der Industrie Straße 3a, in Oerlinghausen an. Die Fläche wurde etwa ab 2003 benutzt. Ich hatte dafür eine Zahlung von 100 Euro geleistet und erhielt zu meiner Verwunderung keine Quittung. Der Preis bezog sich auf 30 Euro für die Fläche zwischen 2 Hallenpfosten und hatte etwa 30 qm.
Nachdem ich mehr Fläche benötigte, um Möbel und Ladeninventar einzulagern, wurde vereinbart, dass ich die Fläche soweit benutzen darf, sodaß Herr Koch mit seinem PKW-Anhänger noch in die Halle fahren konnte. Es waren somit etwa 50 qm geworden. Eine Zuzahlung wollte Herr Koch nicht fordern.
Ihm war anscheinend nicht bewußt, dass es zu einem Vertragsverhältnis gekommen war. Er wollte nun plötzlich auf der von mir gemieteten Fläche eine Treppe aufstellen und erwartete, dass ich diesen Teil der Fläche nur für diesen Zeitraum räumen sollte.
Die Fläche wurde geräumt und die Treppe aufgebaut, jedoch Herr Koch hatte versucht mich auszutricksen, denn er hatte die Fläche teils mit 2 Paletten belegt, auf denen nur einige Radkappen lagen. Das sollte den Zweck haben, mich zu hindern, die Fläche zurückzuerhalten, den diese Fläche hatte ich von Anfang an gemietet.
Auf Grund der nun kleiner gewordenen Fläche und wegen der nicht mehr gut zu stapelnden Gegenstände, die nicht mehr angelehnt werden konnten, standen wegen der Flächenräumung nun mehrere Gegenstände in der Halle und verbrauchten etwas mehr Platz als vorher. Das wurde von Herrn Rainer Koch bemängelt, denn er wollte Platz gewinnen, aber nicht weiter entbehren.
Herr Koch kündigte nun zu meiner Verwunderung an, er wolle eine Veranda oberhalb der Bühne errichten, was bedeutet hätte, dass ich die ganze Lagerung zur Seite gestellt haben müßte, wenn ich mich darauf eingelassen hätte. Seine Forderung war für mich unmöglich, denn ohne den Halt an der Wand, hätten die Waren kippen können und wären umgefallen.
Ich weigerte mich und Herr Koch drohe nach dem der Treppenaufbau fertig gestellt war, mit der Anlieferung meiner Lagerwaren zu mir nach Hause und auf den Acker in der Nessel Straße auch gegen meinen Willen.
Er machte die Drohung war und schmiss Möbel und Hausrat auf den Acker, ohne diese vorsichtig abzulegen. Sämtliche Wohnzimmerschränke zerbrachen. Andere Gegenstände fand ich zum Teil erst durch Zufall, beim Einkauf auf dem Acker liegen. Es war der Zeitraum, wo Herr Koch einmal sagte, er würde über Leichen gehen. Daher war es notwendig, weitere Drohungen per Telefon aufzunehmen. Er hatte auch nichts dagegen gehabt.
Als Herr Koch mit Andre einen der Schränke auf den Acker brachte, wollte ich gerade meinen Anwalt per Handy anrufen. Herr Koch schlug mir das Handy aus der Hand, steckte es in seine Hosentasche und sagte, ich bekäme es erst wieder wenn er hier fertig sei. Da zog ich seinem Wagen den Zündschlüssel ab, lief in meine Wohnung und rief 2 Mal die Polizei. Herr Koch verfolgte mich und donnerte an die Wohnungstür.
Die anrückende Polizei zog Herrn Koch dann zur Rechenschaft und nahm eine Anzeige gegen mich wegen Nötigung auf. Die Polizei forderte mich auf, den Hallenschlüssel herauszugeben. Dieser wurde mir dann von der Polizei abgenommen und Herrn Koch übergeben.
Ich beauftragte schnell einen Sicherheitsdienst am gleichen Tage und es wurde in der Nacht bei einem treffen vereinbart, dass die Verbotene Eigenmacht nicht fortgesetzt werden sollte.
Per einstweilige Verfügung konnte in Detmold erzwinden, dass eine Frist zur Räumung gesetzt wurde. Es kam zu einem Vergleich, da mein Anwalt gegen Bestechungsgeld, wie Herr Koch zugegeben hatte, meine Fotobeweise zu Hause gelassen hatte und ich das schädigende Handeln nicht voll nachweisen konnte.
Herr Koch gab per Telefon zu, dass Herr Frohne, mein Anwalt, dafür Geld bekommen hätte, und zwar einen Betrag weit unter 10.000 Euro.
Ich suchte ein neues Lager und mietete in Bielefeld Senne, im Öko Tech Park einen Kellerraum an. Die Miete wurde bar bezahlt und deckte einen Monat ab.
Beim Betreten des Raumes wurde festgestellt, dass aus einem Rohr etwas Wasser tropfte und ich vereinbarte mit Herrn Kobusch, dass die Ursache gefunden werden sollte, bevor ich das Lager zuräumen würde, denn dann hätte man das Lager nicht mehr betreten können und die Stelle dicht machen können.
Es vergingen Wochen und nun beschwerte sich der Vermieter, Herr Meyer-Stork, über die Nutzung des Flures neben dem Mitraum. Ihm wurde alles erklärt, ob er es begriffen hatte, weiß ich nicht, denn der Herr hatte offenbar nicht viel Verstand mit gebracht und wollte kein vernünftigen Gespräch führen. Er forderte in 3 Tagen die komplette Räumung und scheint wohl eben wie Herr Koch keine Kündigungsfristen zu kennen.
Eine erneute Räumung war mir nicht möglich, da keine geeigneten Flächen zu finden waren, die einem günstigen Preis entsprachen. So wurde zum Beispiel eine Garage nicht gemietet, da diese mit dem LKW nicht zu erreichen war, da die Straße für das Wenden zu eng war.
Nachdem nun endlich die Ursache des Tropfens im Mietraum gefunden war und das Tropfen aufhörte, lagerte ich mein Eigentum aus dem Flur, in das Lager ein und verbarrikadierte die Tür mit Gegenständen, da kein heiles Schloß vorhanden war.
Eine von Herrn Meyer-Stork angekündigte Kündigung hatte ich nicht befürchten denn ich hatte einen Mietvertrag unterschrieben und bis heute nicht zurück erhalten und die Forderungen zur Räumung des Flures erfüllt, da die Gegenstände sich nun innerhalb des Mietraumes befanden.
Ich wußte nicht, dass zwischenzeitlich Herr Rainer Koch Kontakte wahrgenommen hatte und eine heimliche Räumung in meinem Namen geplant hatte. Eines Tages entdeckte ich fremde Personen, die mein Lager halb leer geräumt hatte. Sie flüchteten in einem Opel, als ich mich als Eigentümer ausgab.
Es trat Herr Bozkurt, der Pförtner, heran und drohte, die Polizei zu rufen. Ein Sicherheitsdienst erschien und wollte mich mit Gewalt entfernen, traute sich dann aber nicht.
Die eintreffende Polizei traf an dem Tage mit Herrn Meyer-Stork eine Vereinbarung in weiter Entfernung und verwies mich des Geländes. Die Anzeigenaufnahme gegen die unbekannten Personen wurde verweigert. Es kam also am 17. 7. 2003 und am 18. 7. 2003 zu einem Platzverweis. Dieser Platzverweis ist eine Straftat, denn die Beamten wissen sehr wohl, dass bei einem Dienstahl auf frischer Tat ertappte Personen festgenommen werden müssen. Man darf natürlich nicht dem Bestohlenen den Platzverweis erteilen, sondern nur den Tätern. Diese aber waren Freunde der Polizei.
Am Tage danach kam ich wieder und machte wieder Fotos von den Diebstählen. Es wurde erneut die Polizei gerufen, welche die Anzeigenaufnahme verweigerte und mich mit Gefängnis bedrohte. Per einstweilige Verfügung verbot ich Herrn Meyer-Stork, weitere Gegenstände zu entsorgen. Er ließ sich davon aber nicht abhalten, handelte dagegen zuwider, weil die Beweise nicht mich, sondern ihn belastet hätten und mußte zu einem Ordnungsgeld verurteilt werden.
Nach einiger Zeit bemerkte ich, dass in der Danziger Straße mein PKW entwende war und ich rief Herrn Koch an. Er forderte einen hohen Betrag von mir, dann würde der PKW wieder da sein. Ich fragte: “ Wenn ich diese imaginären Monatsmieten bezahle, ist dann der Wagen wieder da ?“ Koch:“ Wenn die Polizei das so macht, ja !“ Nach dem ich keinen genauen Betrag erfahren konnte, rief Herr Koch an und forderte einen Koffer voll Geld. Später in einem Telefonat genauer gesagt, 10.000 Euro.
Ich verweigerte die Zahlung und fragte in vielen Telefonaten nach den Hintergründen für diese 10.000 Euro. Eines Tages rief Herr Koch an und forderte 7.500 Euro. Er drohte dabei mir mit meiner Erschießung in konkludenter Weise, denn zuvor hatte er in 2 Telefonaten angedeutet, dass jemand einen falschen Pohlmann erschossen hätte.
Einige Tage danach gab Herr Koch dann endlich zu, dass die 10.000 Euro dafür gewesen sein sollten, dass ich meine Lagerwaren zurück erhalten hätte, denn es waren seine eigenen Leute gewesen, die mein Lager im Öko Tech Park leergestohlen hatten. Sie handelten im Auftrag des Herrn Koch, wie sich herausstellte, denn von der Firma Öko Tech Park wollte niemand etwas davon gewußt haben, dass fremde Leute die Tat begangen hätten.
Ich zeigte Herrn Koch bei der STA Bielefeld an, jedoch er hatte gute Beziehungen zu den Behörden, denn er macht diese dunklen Geschäfte ja auch schon zu lange. Die STA` in Herberholz weigerte sich, 2 Anzeigen zu bearbeiten, die Polizei betrog die STA um die Inhalte auf den Audio CD` s mit den Erpressertelefonaten. Eine CD war sogar gefälscht, somit durch ein Duplikat ersetzt, wo die 7.500 Euro nicht mehr enthalten waren. Selbst Herr Bodmann von der Polizei erhielt noch 4 CD` s nachträglich, tat aber nichts zur Klärung. Deshalb ist die Akte auch sehr dick geworden, denn die Protokolle sind nun so gewaltig geworden, dass sich die Beweiskraft besonders durch die Geständnisse über Telefon nach der Anzeige ergab und die nach der Anzeige geführten Verhöre meinerseits gegen Herrn Koch waren vielzählig und lang. Er war dabei auch in Kenntnis des Mitschneidens der Telefonate, wie zugegeben ist.
Wo sich heute das Diebesgut befindet, weiß ich nicht. Was sich damals zugetragen hat, kann kein Vermieterpfandrecht gewesen sein, denn die Räumung fand erst nach Beendigung des Mietsverhältnisses statt. Zudem wurden meine Gegenstände bloß verladen und nicht entsorgt, denn für entsorgte Gegenstände hätte Herr Koch kein Lösegeld verlangt.
Schuldhaft gehandelt haben mehrere Personen, unter anderem auch der Beklagte Rainer Koch. Er hat den Auftrag zur Räumung per Hand geschrieben, somit ist er als Rädelsführer verantwortlich für sein Handeln und das seiner Leute, oder Gehilfen, wie die mit ihm befreundeten Polizeibeamten, wie der Entsorger Udo Kranzmann und Meyer-Stork.
Hätte ich also damals die 10.000 Euro bzw. 7.500 Euro, da hin gelegt, dann hätte ich lediglich mein Eigentum zurück erhalten, PKW und Lagerwaren. Der Beklagte hat auch das zugegeben. Er war in Kenntnis der Telefon-Aufnahme.
Es folgten mehrere zivile Verfahren, in welchen Herr Koch mit verschiedenen Unterschriften arbeitete. Er unterschrieb z.B. einen Rückschein mit einer Schlängellinie, eine Klage mit Koch und weitere Eingaben mit Rainer Neunundneunzig. In keiner der Klagen hatte er substantiiert bestritten, sich des Diebstahl schuldig gemacht zuhaben, wobei das Bestreiten der Richtigkeit der Telefonprotokolle mit berücksichtigt gewesen wäre.
Zunehmend versucht Herr Koch nun mit Verleumdungen gegen mich vorzugehen und führt die Gerichte an der Nase herum, welche aus Dummheit darauf herein fallen. Er benutzt grundsätzlich seine falsche Tarnadresse Am Hellweg 8a in Bad Driburg, obwohl die Nachbarschaft dort genau weiß, dass er dort nicht wohnt.
In Hövelhof, wo er tatsächlich bei seiner Familie wohnt, hat er nach Nachbarangaben seine Familie zusammen geschlagen, als er Alkoholsüchtig war. Er habe auch nachts auf der Strasse gestanden und versuchte Autos anzuhalten, da diese angeblich zu schnell fahren würden.
Sein Vater hatte wohl ein Doppelleben geführt und war unter dem Namen Günter Gebauer bekannt. In seiner Sterbeanzeige stand tatsächlich Gebauer, aber auf der Beerdigung sprach man von einem Herrn Koch, der beerdigt werde. So hatte es die Nachbarschaft Am Alten Dreisch in Bielefeld bekundet.
Die Staatsanwaltschaft und die Polizei beschützen seine vergangenen Delikte und Erpressungsversuche, indem sie vortäuschen, dass Morddrohungen und Diebstähle nicht beweisbar wären. Die Morddrohungen und Erpressungsversuche wurden immer nur zum geringsten Teil abgehört, obwohl sie in vollem Umfang eingereicht wurden. Es erscheinen Zustände, wie in Russland, oder Sachsen, wo Kriminelle und “Justiz” zusammen arbeiten und illegale Mafia-Schwarzgelder aufteilen.
Udo Pohlmann
Zwei grausige Fälle, die mich bedrohen sollten, daß mir das Gleiche geschieht. Staatsanwälte in Bielefeld, finden das legal ! Mit Pistole in den Kopf geschossenIstruperin wird in Psychiatrie untergebracht
Brakel (gär). Das kleine Dorf Istrup bei Brakel steht unter Schock. Noch kann von den 730 Einwohnerinnen und Einwohnern des Ortes fast niemand glauben, was am Dienstagabend in einem weiß geklinkerten Haus an der Ziegenbergstraße passiert ist (die NW berichtete gestern).
Dort hat die 61-jährige Monika W. ihren acht Jahre jüngeren Ehemann aus nächster Nähe erschossen. Werner W. wurde von einer Pistolenkugel im Kopf getroffen, als er vor seinem Computer saß.
Monika W. wurde noch am Tatort festgenommen. Gestern verfügte ein Richter in Brakel, dass sie vorläufig in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss. Die Ermittlungen hatten ergeben, dass die Frau unter schweren psychischen Problemen leidet und sie deswegen vermutlich vermindert schuldfähig ist.
Werner W. und seine Gattin galten als freundliches und zuvorkommendes Bilderbuch-Ehepaar. Ihre Beziehung schien nach Außen hin durch nichts getrübt. „Sie waren ein Herz und eine Seele", sagt ein Nachbar.
Monika und Werner W. hatten keine Kinder. Das Opfer arbeitete als Versicherungsvertreter, seine Ehefrau half ihm im Büro. Werner W. war außerdem Adjutant in der Istruper Schützenbruderschaft, und er galt als großer Förderer des Spielmannszuges.
Nun wurde er von seiner Frau getötet. Mit einer Pistole, die der leidenschaftliche Jäger Werner W. gelegentlich auf der Pirsch mit sich führte, um waidwundes Wild zur Strecke zu bringen.
Erscheinungsdatum: 27.11.2003Im Wahn nur das Beste gewollt Istruperin war nicht schuldfähig / Gericht schätzt tödliche Tat als Totschlag ein VON JUTTA STEINMETZ
Istrup/Paderborn. „Ich habe immer noch vor Augen, wie mein Mann mit seinem Kopf auf den Schreibtisch fiel." Es sind entsetzliche Bilder, die Monika W. seit dem 25. November 2003 verfolgen. An diesem Wintertag erschoss die 61-jährige Istruperin mit einer Pistole ihren Mann Werner.
Vor dem Schwurgericht Paderborn, vor dem sie sich gestern wegen heimtückischen Mordes verantworten musste, gewährte die psychisch kranke Frau tiefe Einblicke in ihre Seele. Starke Depressionen und ein quälender Verarmungswahn hatten Monika W. zu der entsetzlichen Tat getrieben. Somit verhängte das Gericht um den Vorsitzenden Richter Bernd Emminghaus keinen Schuldspruch. Es ordnete die Unterbringung der 61-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
„Ich kann es heute nicht mehr glauben", berichtete Monika W. ganz still, als sie gestern die Ereignisse des 25. November Revue passieren ließ. Depressionen und eine rational nicht begründbare Angst zu verarmen, machten ihr im Winter des letzten Jahres stark zu schaffen. Die nicht übermäßig großen Schulden, die ein Anbau mit sich gebracht hatte, und das nicht mehr ganz so lukrativ laufende Versicherungsbüro ihres Mannes wuchsen sich für Monika W. zu einer quälenden Bedrohung aus.
„Ich konnte nichts anderes mehr wahrnehmen", stellte sie fest. Mehrfach dachte sie an Selbstmord und bat ihren Mann, sie zu erschießen. Schließlich glaubte sie, für die (nur vermeintliche) Finanzmisere verantwortlich zu sein. Auch eine Behandlung beim Hausarzt konnte Monika W. nicht helfen. Ihr Zustand wurde immer schlechter. „Ich kann nicht beschreiben, wie schlimm das im Kopf und Körper ist", versuchte sie gestern ihre depressiven Zustände zu beschreiben.
Am letzten Novemberdienstag muss der Kranken wohl alles entglitten sein. Sie beschloss ihren Mann Werner, ihren Bruder Gerhard D. und seine Ehefrau, mit denen sie gemeinsam ein eigenes Haus bewohnte, sowie sich selbst zu töten. „In meinem Wahn habe ich keine andere Lösung gesehen", gestand sie. Als ihr Gatte nach einer Feier zurückgekehrt war und in seinem Arbeitszimmer am Computer Platz genommen hatte, tötete Monika W. ihn aus nächster Nähe. Die Tatwaffe, eine Pistole aus dem Waffenschrank des begeisterten Jägers Werner W., hatte sie schon Stunden zuvor bereitgelegt.
Auf dem Flur des Hauses begegnete sie nach der Tat ihrem Bruder, der ihr die Pistole abnehmen konnte. „Eine Bestrafung kommt nicht in Betracht" Seine Schwester habe alle erlösen wollen, fasste Gerhard D., noch immer sichtlich fassungslos, das Tatmotiv der 61-Jährigen zusammen. Hass sei keinesfalls im Spiel gewesen. „Ich habe ihn so geliebt", habe Monika W. kurz nach der Tat verzweifelt gerufen, erinnerte sich der Bruder der Angeklagten und kennzeichnete sie als Mensch mit einem fast schon übermäßigen Verantwortungsgefühl.
Eine Einschätzung, die auch der Sachverständige Dr. Michael Hintersdorf teilte. Monika W. habe ihr Leben lang viel Angst gehabt und sich immer für andere verantwortlich gefühlt. Einhergehend mit ihren starken Depressionen habe sich ein Verarmungswahn entwickelt. Unkorrigierbar sei die 61-jährige der Ansicht gewesen, dass es mit der Familie nicht weitergehen könne, erläuterte Hintersdorf. Er betonte, dass Monika W. zum Tatzeitpunkt auf Grund ihrer Erkrankung keine Einsichtsfähigkeit besessen habe, und schloss eine Schuldfähigkeit aus.
„Eine Bestrafung kommt nicht in Betracht", resümierte der Vorsitzende Richter Bernd Emminghaus. Rational seien die Ängste der Monika W. nicht begründbar, aber in ihrem Wahn „konnte sie anders nicht handeln", versuchte er den Hergang der tragischen Geschehnisse zu erklären. Es sei aber nicht davon auszugehen, dass Monika W., die jetzt erfolgreich therapeutisch behandelt wird, ihre Wahnvorstellungen schon endgültig überwunden hat, begründete der Vorsitzende Richter die Einweisung der Angeklagten in ein psychiatrisches Krankenhaus.
Rechtlich wertete das Gericht die Tat nicht als Mord, sondern als Totschlag. Das Merkmal der Heimtücke habe nicht vorgelegen, bilanzierte Emminghaus. Monika W. habe ihrem Mann gegenüber keine feindseligen Gefühle gehegt. Sie habe (vom Wahn getrieben) nur das Beste gewollt. Erscheinungsdatum: 18.02.2004
Mord an Arbeiter bleibt ein Rätsel Problematische Spurensuche für die Polizei Brakel/Northeim (gär). Der Mord an dem 48 Jahre alten Arbeiter Burkhard P. aus Brakel bleibt vorerst noch ein Rätsel. „Wir befassen uns jetzt mit dem Umfeld des Opfers", sagte gestern Rudolf Hille, Sprecher der zuständigen Polizei in Northeim.
In der Behörde wurde eine 20-köpfige Mordkommission gebildet. Eine heiße Spur in Bezug auf einen möglichen Täter gebe es derzeit noch nicht, sagte Hille.
Der 48-Jährige arbeitete in einem einsamen Gelände Der Familienvater Burkhard P. (48) war seit einigen Jahren für das mittelständische Holztransport-Unternehmen Fehring in Bad Driburg tätig gewesen.
Am vergangenen Donnerstag fuhr das Opfer mit seinem Lastwagen frühmorgens in der Dunkelheit in den Solling, um dort Fichtenstämme zu abzuholen. Gegen 7 Uhr wurde Burkhard P. von einem Förster an sein Ladeziel nördlich der Landesstraße 549 zwischen Dassel und Neuhaus geführt.
Das einsame Gelände wird „Große Blöße" genannt. Burkhard P. hatte offensichtlich damit begonnen, die Baumstämme auf einem Waldweg mit einen hydraulischen Greifer aufzuladen, als er von einem Unbekannten in den Kopf geschossen wurde. Ein Waldarbeiter fand das Opfer um 11.20 Uhr leblos auf seinem Kran sitzend.
Die Polizei konnte schon sehr bald einen Unfall und eine Selbsttötung ausschließen. Deshalb wird nun in alle Richtungen ermittelt. Neben dem beruflichen und privaten Umfeld des Opfers wird auch untersucht, ob Burkhard P. am Tattag jemand in einem Auto gefolgt ist.
Burkhard P. hatte aller Wahrscheinlichkeit nach erst kurz vor der Tat erfahren, dass er im Bereich der „Großen Blöße" zu arbeiten hatte. Deshalb ist es nahezu auszuschließen, dass der Täter ihm dort planmäßig aufgelauert haben könnte.
Das 48 - jährige Opfer wird von seinen Nachbarn in Brakel als unauffälliger Mensch beschrieben. Burkhard P. hinterlässt drei Kinder. Seine erste Frau soll vor einiger Zeit an einer schweren Krankheit gestorben sein. Der Ermordete, so heißt es, habe ein zweites Leben beginnen wollen. Erscheinungsdatum: 10.02.2004
Mordkommission „Holz" sucht Zeugen Wer hat den leeren Holztransporter gesehen? Brakel/Northeim (NW). Nach dem Mord an dem 48 Jahre alten Fahrer eines Holztransporters, Burkhard P. aus Brakel, der heute vor einer Woche im Solling, im Bereich Große Blöße, im Wald an der L594 erschossen wurde, sucht die 20-köpfige Mordkommission „Holz" dringend Zeugen .
Die Mordkommission der Polizeiinspektion Northeim bittet die Bevölkerung um Mithilfe.
Wer hat am Donnerstag, 5. Februar, in der Zeit von 6.45 bis 8.15 Uhr, an oder neben der L594 zwischen Silberborn und dem großen Parkplatz in Richtung Dassel einen leeren Holztransporter, andere Fahrzeuge oder Personen gesehen?
' Wer hat am Donnerstag, 5. Februar, zwischen 6.15 bis 6.45 Uhr einen unbeladenen Holztransporter, andere Fahrzeuge oder Personen zwischen Neuhaus und Silberborn gesehen?
Wer hat Fahrzeuge gesehen, die im Bereich eines leeren Holztransporters in diesen Zeiten geparkt waren oder die hinter diesem Holztransporter herfuhren?
Hinweise an die Polizei in Northeim, Tel. (0 55 51) 7 00 50. Erscheinungsdatum: 12.02.2004
Mord an der „Großen Blöße" Hinweise auf Eifersuchtstat Nach tödlichem Schuss auf Holzarbeiter gehen Ermittler von einem persönlichen Motiv des mutmaßlichen Täters aus
Höxter/Göttingen (gär). Der Arbeiter Burkhard P. (48) aus Brakel wurde möglicherweise von einem enttäuschten früheren Liebhaber seiner Ehefrau erschossen. Eine heiße Spur führt dabei ins Milieu eines Motorrad-Clubs. Wie berichtet, hatte die Polizei am vergangenen Mittwoch einen 36-jährigen Mann aus Holzminden unter dringendem Tatverdacht festgenommen. Gegen ihn wurde Haftbefehl wegen eines Tötungsdeliktes erlassen. Nach Recherchen dieser Zeitung war der Beschuldigte Angehöriger des Motorrad-Clubs „Flame Eyes". Dessen Mitglieder treffen sich regelmäßig in der Weserstadt Lauenförde, von wo aus sie mit ihren Maschinen Ausflüge in die weitere Umgebung unternehmen.
Der mutmaßliche Täter wurde in dem kleinen Ort Silberborn im Solling verhaftet, wo er derzeit gerade ein Haus baut. Silberborn liegt nur wenige Kilometer vom Tatort entfernt.
Der Arbeiter Burkhard P (48) aus Brakel wurde am 5. Februar auf einem einsamen Waldweg im Solling in der Nähe der „Großen Blöße" beim Holzaufladen durch einen Schuss in den Kopf getötet. Burkhard P. der in Bad Driburg bei einer Holztransportfirma beschäftigt war, hatte erst vor kurzem zum zweiten Mal geheiratet. Seine jetzige Ehefrau, die als Therapeutin arbeitet, soll schwanger sein und Zwillinge erwarten. Verwandte und Nachbarn des Opfers hatten sich bislang überhaupt keinen Reim auf die schreckliche Bluttat machen können. Burkhard P. galt ihnen als völlig unauffälliger Mann.
Der Tatverdächtige soll nach Informationen dieser Zeitung vorbestraft sein. Die Mordkommission kam ihm offenbar auf die Schliche, weil er einen auffälligen Kastenwagen fährt. Dieses Auto wurde angeblich am 5. Februar von Zeugen in der Nähe des Tatortes gesehen. Die Polizei hatte nach der Tat zahlreiche Pendler auf verdächtige Beobachtungen hin befragt.
In Ermittlerkreisen wird nun vermutet, dass der Beschuldigte ein persönliches Motiv hatte. Er war mit der Ehefrau des Getöteten angeblich längere Zeit liiert und hatte möglicherweise die Trennung nicht verwunden. Mitglieder des Motorrad-Klubs „Flame Eyes" wollten sich gestern nicht zu ihrem unter Mordverdacht geratenen Kumpel äußern. Erscheinungsdatum: 27.02.2004
Mord aus Eifersucht Holzarbeiter aus Brakel mit Kopfschuss getötet / Verdacht erhärtet Höxter (gär). Im Fall des ermordeten Holzarbeiters Burkhard P. aus Brakel hat sich der Tatverdacht gegen einen 36-jährigen Mann aus Holzminden weiter erhärtet. Dies bestätigte gestern der Göttinger Oberstaatsanwalt Hans-Hugo Heimgärtner auf Anfrage.
Burkhard P. (48) war am 5. Februar auf einem einsamen Waldweg im Solling beim Holzaufladen durch einen Schuss in den Kopf getötet worden. Drei Wochen später nahm die Polizei in der kleinen Ortschaft Silberborn im Solling einen Tatverdächtigen fest.
Dirk M. soll mit der Ehefrau des Opfers längere Zeit liiert gewesen sein. Gegen ihn wurde Haftbefehl wegen eines Tötungsdelikts erlassen. Möglicherweise hatte Dirk M. die Trennung von seiner Freundin nicht verkraftet und deren Ehemann Burkhard P. am Tattag aufgelauert. Der Beschuldigte schweige zwar weiterhin zu den Vorwürfen, sagte Oberstaatsanwalt Heimgärtner. Die Mordkommission habe jedoch weitere belastende Indizien zusammengetragen. Details wollte Heimgärtner nicht nennen. Er sagte gestern gegenüber dieser Zeitung, inzwischen habe ein Haftprüfungstermin stattgefunden, die Anordnung der Untersuchungshaft bleibe aufrecht erhalten. Der Anwalt des Beschuldigten habe Akteneinsicht beantragt und diese am vergangenen Freitag bekommen. Erscheinungsdatum: 06.04.2004
Haftbeschwerde im Mordfall Holzarbeiter getötet / Anwalt sieht keinen dringenden Tatverdacht gegen Dirk M.
Bielefeld/Brakel (gär). Im Mordfall des Holzarbeiters Burkhard P. (48) aus Brakel muss das Landgericht Göttingen in Kürze entscheiden, ob der Tatverdächtige Dirk M. (36) in Untersuchungshaft bleibt. Der Bielefelder Rechtsanwalt Holger Rostek hat Haftbeschwerde eingelegt.
Die von den Ermittlern vorgetragenen Indizien seien sehr dünn. „Ein dringender Tatverdacht gegen meinen Mandanten liegt nicht vor", sagte Rostek. Aus seiner Sicht hätte der Haftbefehl gegen Dirk M. „erst gar nicht erlassen werden dürfen". Nach Erkenntnissen der Mordkommission soll Dirk M. sein Opfer am 5. Februar dieses Jahres im Solling mit einem Schuss in den Kopf getötet haben. Die Tat geschah, als Burkhard P. Fichtenstämme auf seinen Lastwagen lud. Die Ermittler vermuten, dass die Tat aus Eifersucht geschehen ist. Der Witwer Burkhard P. hatte am 28. Januar seine Freundin Martina P. geheiratet. Martina P. war vor einigen Jahren auch mit dem Tatverdächtigen liiert gewesen, doch diese Beziehung ist in die Brüche gegangen.
Nach den Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden soll Dirk M. das Mordopfer schriftlich und mündlich mehrfach bedroht haben. Wie aus sicherer Quelle bestätigt wurde, gibt es auch eine SMS, die Dirk M. belastet. Außerdem will eine Zeugin in der Nähe des Tatortes am 5. Februar ein Auto gesehen haben, das dem Fahrzeug des Beschuldigten sehr ähnlich sieht. Diese Indizien seien allerdings zu gering, um weiter eine Untersuchungshaft zu rechtfertigen, meint Rechtsanwalt Rostek.
Sein Paderborner Kollege Franz Zacharias vertritt als Nebenkläger zwei erwachsene Kinder des Opfers, die aus früheren Ehen stammen. Auch aus seiner Sicht muss das Motiv für den Mord „irgendwo im persönlichen Bereich" liegen. Erscheinungsdatum: 11.05.2004
Anklage wegen Mordes erhoben Im Februar wurde Burkhard P. im Solling erschossen Warburg/Brakel (gär). Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat Dirk M. (40) wegen Mordes angeklagt. Der gelernte Heizungsbauer aus der Ortschaft Silberborn soll am 5. Februar dieses Jahres im Solling den Brakeier Familienvater Burkhard P. (48) erschossen haben. Als Motiv wird Eifersucht vermutet.
„Aus unserer Sicht war es ein hinterhältiges Gewaltverbrechen, bei dem die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers brutal ausgenutzt wurde", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
In den frühen Morgenstunden des Tattages war Burkhard P. im Auftrag einer Firma aus Bad Driburg in den Solling gefahren, um dort Fichtenstämme abzuholen. Während er das Holz unter großem Maschinenlärm mit einem Kran auf den Wagen lud, schlich sich der Mörder von hinten an das Opfer heran und eröffnete aus knapp einem Meter Entfernung das Feuer. Burkhard P. wurde von zwei Neun-Millimeter-Kugeln in den Rücken und in den Kopf getroffen. Er war sofort tot.
Bei der Fahndung konzentrierte sich die Mord-Kommission auf das persönliche Umfeld. Acht Tage vor seinem gewaltsamen Tod hatte Burkhard P. seine Freundin Martina geheiratet, die Zwillinge erwartete.
Martina P. war bis zum Mai 1999 auch längere Zeit mit dem tatverdächtigen Dirk M. liiert gewesen. Sie hatte die Beziehung beendet. Doch der mutmaßliche Mörder, der seit fünf Jahren mit einer anderen Frau zusammenlebt und mit dieser ein gemeinsames Kind (3) hat, konnte die Trennung offenbar nicht verwinden.
Mehrfach soll Dirk M. in den letzten Jahren versucht haben, die alte Beziehung zu Martina P. wieder aufleben zu lassen. Als er von der geplanten Hochzeit seiner Ex-Geliebten erfuhr, soll Dirk M. den Entschluss gefasst haben, deren Mann Burkhard P. zu töten.
Der Angeschuldigte bestreitet die Tat Der Angeschuldigte, der wegen gefährlicher und einfacher Körperverletzung je einmal vorbestraft ist, sitzt in Untersuchungshaft. Er bestreitet die Tat und will am 5. Februar in Frankreich gewesen sein. Dem hält die Staatsanwaltschaft eine Reihe von Indizien entgegen. So soll Dirk M. Drohbriefe an das Opfer geschrieben und mit seinem Handy eine SMS an Burkhard P. geschickt haben, die ebenfalls den Charakter einer Drohung hatte.
im Auto des Angeschuldigten wurden nach Angaben der Göttinger Staatsanwaltschaft Schmauchspuren am Lenkrad und am Schalthebel gefunden. Im Haus von Dirk M. entdeckte die Polizei zahlreiche Neun-Millimeter-Patronen. Die Tatwaffe wurde bislang allerdings nicht gefunden.
In Ermittlerkreisen geht man davon aus, dass den Sachverständigen in diesem Indizienprozess eine zentrale Rolle zukommen wird. In der Anklageschrift sind 42 Zeugen aufgeführt. Erscheinungsdatum: 16.06.2004
Prozess um mysteriösen Mord im Solling Lkw-Fahrer aus Brakel im Wald erschossen Höxter/Göttingen (gär). Vor dem Schwurgericht in Göttingen beginnt morgen ein spektakulärer Prozess. Angeklagt ist Dirk M. (40) aus Holzminden. Der Heizungsbauer soll am 5. Februar dieses Jahres den Lastwagenfahrer Burkhard P. (48) aus Brakel (Kreis Höxter) in einem einsamen Waldgelände im Solling hinterrücks erschossen haben. Als Motiv für die Bluttat wird Eifersucht vermutet.
Nach Angaben der Göttinger Staatsanwaltschaft soll eine Reihe von Indizien den Angeklagten überführen. Dirk M. hat die Tat bislang aber immer bestritten. Auch aus Sicht seines Verteidigers Holger Rostek aus Bielefeld ist die Beweislage eher dünn. Gewisse Zweifel, ob Dirk M. der alleinige Täter sei, hegt auch der Paderborner Strafverteidiger Franz Zacharias. Er vertritt als Nebenkläger-Vertreter die Tochter des Mordopfers. Seine Mandantin erhoffe sich von dem Prozess „Klarheit".
In dem Verfahren werden insgesamt 42 Zeugen aufgeboten, 13 verschiedene Gutachter sollen zu Wort kommen. Das Schwurgericht hat vorerst 16 Verhandlungstage terminiert.
In den frühen Morgenstunden des 5. Februar war der Brakeler Burkhard P. im Solling aus nächster Nähe umgebracht worden, als er Holzstämme auf seinen Lastwagen lud. Zwei Schüsse aus einer Neun-Millimeter-Pistole trafen das Opfer in Brust und Kopf.
Bereits einen Tag später hatte sich die Witwe des Opfers bei der Polizei gemeldet und mitgeteilt, dass ihr Ex-Freund Dirk M., von dem sie seit 1999 getrennt sei, mit der Tat etwas zu tun haben könnte. Kurze Zeit später wurde Dirk M. festgenommen. Sein Auto, ein auffälliger orangefarbener Mercedes-Bus, soll von Zeugen am Tatort gesehen worden sein.
Im Haus des Angeklagten wurden verdächtige Patronen entdeckt Spezialisten des Landeskriminalamtes Niedersachsen entdeckten in dem Fahrzeug Schmauchspuren am Schalthebel und Lenkrad. Sodann fand man im Aschenbecher des Wagens eine Neun-Millimeter-Patrone, die identische Ladespuren mit einer am Tatort gefundenen Hülse aufwies. Auch im Haus des Angeklagten in der Solling-Ortschaft Silberborn wurden weitere verdächtige Patronen entdeckt.
Zwischen Dirk M. und dem Opfer Burkhard P. soll es im Vorfeld der Tat mehrfach zu verbalen Auseinandersetzungen gekommen sein. Zwei Wochen nach dem heimtückischen Verbrechen soll Dirk M. der hinterbliebenen schwangeren Ehefrau seines Opfers einen anonymen Brief geschrieben haben, in dem er sich der Tat bezichtigte. Erscheinungsdatum: 27.10.2004
Verwirrspiel um den Sollingmord Mord an einem Waldarbeiter hält die Justiz in Atem Brakel/Göttingen. Ein spektakulärer Mordprozess hielt fast das ganze Jahr lang die Polizei und die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Göttingen in Atem und ist noch lange nicht beendet. Der sogenannte „Sollingmord-Prozess" um den ermordeten Burkhard P. aus Brakel nahm im Laufe der Ermittlungen immer kuriosere Formen an.
Der 48-jährige Burkhard P. war am frühen Morgen des S. Februar mit einem Kopfschuss und zwei Schüssen in den Rücken getötet worden, als er an der „Großen Blöße" zwischen Dassel und Neuhaus Baumstämme auf einen Laster verlud.
In Tatverdacht geriet bald der 40-jährige Heizungsbauer Dirk M. aus Holzminden. Er soll früher mit der Frau des Opfers liiert gewesen sein und seinen „Nachfolger" aus Eifersucht getötet haben.
Doch schon zu Prozessbeginn im Oktober nahm das Geschehen turbulente Formen an, als der Angeklagte einen Bekannten aus einem Lauenförder Motorradclub, Maick T., der Tat beschuldigte. Dieser bekam jedoch von seiner Ehefrau ein Alibi.
Richtig in Fahrt kam das Verwirrspiel, als Dirk M. weitere Vorwürfe gegen seinen angeblichen Kumpel anbrachte, die von Ebay-Betrügereien über kriminelle Inkassogeschäfte bis hin zu Waffenhandel reichten.
Auch ein anonymer Brief an die Polizei tauchte auf, der als Ablenkungsmanöver des Angeklagten gewertet wurde. Der Prozess wird voraussichtlich noch bis weit in den Februar 2005 hinein andauern. Erscheinungsdatum: 31.12.2004
Versuchter Mord vor 15 Jahren? Sollingmord-Prozess: Verteidiger zeigt Zeugen an Brakel/Göttingen (prb). Im Mordprozess gegen den 40 Jahre alten Dirk M. rückt dessen früherer Freund immer mehr in den Fokus des Verdachts. Nach einer Strafanzeige der Verteidigung ermittelt die Staatsanwaltschaft seit Wochen gegen den Mann. Gestern kam ein neues Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines versuchten Mordes vor 15 Jahren dazu.
Seit dem 28. Oktober vergangenen Jahres hat das Schwurgericht an 31 Prozesstagen gegen den Heizungsbauer Dirk M. aus Holzminden verhandelt. Es wird ihm vorgeworfen, am 5. Februar 2004 in einem Wald bei Dassel den Ehemann seiner früheren Lebensgefährtin, den 48-jährigen Burkhard P. aus Brakel , mit Schüssen aus einer Pistole getötet zu haben. Motiv soll Eifersucht sein.
Schon zum Prozessauftakt überraschte der Angeklagte damit, seinen engsten Freund zu bezichtigen. Der sei, als man das Opfer in den Wald verfolgt habe, ausgestiegen und habe geschossen. Er, M., habe die Tat nicht verhindern können.
Doch sein Freund hat als Zeuge alles abgestritten. Er hat ein Alibi von seiner Ehefrau und behauptet, nie etwas mit Waffen zu tun gehabt zu haben.
Verteidiger Holger Rosteck hatte am 28. Verhandlungstag die Staatsanwaltschaft gedrängt, ihre Ermittlungen nun auch gegen den Freund des Angeklagten zu richten. Er erstattete Strafanzeige.
Inzwischen haben Zeugen Angaben des nun in Verdacht geratenen Mannes zum Thema Waffen widerlegt und Zweifel an dessen Glaubwürdigkeit gesät. Gestern sagte ein Mitglied des Motorradclubs aus, in dem der Angeklagte und dessen Freund Mitglied sind. M.s Freund habe ihm gesagt: „Das war meine Waffe". M. habe sie ausgeliehen, er habe dem Opfer P. einen Schreck einjagen wollen.
Außerdem will der Zeuge dabei gewesen sein, als M.s Freund 1998 bei einem befreundeten Motorradclub eine Schusswaffe beschafft habe. Außerdem habe dieser gesagt: „Ich habe viel zu verlieren, M. nicht."
Und dann belebte der Zeuge ein Gerücht, das sich seit Beginn des Prozesses hält: M.s Freund habe gute Verbindungen zu einem Polizeibeamten, der ihn über die Ermittlungen gegen M. auf dem laufenden gehalten habe. Erhebe sich gebrüstet, er kriege „Informationen aus sicherer Quelle."
„Kugel zischte haarscharf am Kopf vorbei" Und noch weitere Hinweise gibt es, dass M.s entgegen seiner bisherigen Aussagen vor Gericht Waffenerfahrung hat. Vor einer Woche hatten drei Zeugen von einem Vorfall im Jahr 1990 berichtet, als in Holzminden aus der Wohnung von M.s Freund heraus auf das gegenüberliegende Fenster eines jungen Paares gefeuert wurde. Die Kugel zischte „haarscharf am Kopf der Bewohner vorbei", so Rosteck. Eine schwangere Frau und ihre Schwägerin seien gezielt durch die Fensterscheibe beschossen worden, meint der Anwalt.
Damals hatte ein 18-Jähriger die Schuld auf sich genommen, den Schuss aus Versehen abgegeben zu haben. Tatsächlich, so ist Anwalt Rosteck überzeugt, habe jedoch M.s Freund absichtlich auf die Nachbarn geschossen. Er stellte gestern Strafantrag wegen versuchten Mordes in dem Fall aus 1990. Erscheinungsdatum: 31.05.2005
Lebenslänglich für Dirk M. Mord im Solling: Schwurgericht sieht die Schuld des Angeklagten erwiesen VON HUBERTUS GÄRTNER Göttingen/Brakel. Als der Vorsitzende Richter Rainer Finke gestern um 14.46 Uhr im Saal 25 des Göttinger Landgerichts das Urteil verkündet, bläst der Angeklagte Dirk M. (41) einmal kurz die Backen auf. Dann schüttelt er ungläubig den Kopf mit den schulterlangen, schwarzen Haaren. Gerade hat Dirk M. erfahren, dass er wegen Mordes lebenslänglich ins Gefängnis soll.
Das Schwurgericht war zu der Überzeugung gelangt, dass der Heizungsbauer Dirk M. aus Holzminden am 5. Februar 2004 in den frühen Morgenstunden den Lastwagenfahrer Burkhard P. (48) aus Brakel im Solling hinterrücks mit zwei Schüssen aus einer Neun-Millimeter-Pistole aus nächster Nähe erschossen hat. Das Motiv sei Eifersucht gewesen, befand der Vorsitzende Richter. Der Mörder habe es nicht verwinden können, dass seine frühere Freundin Martina das Opfer kurz zuvor geheiratet hatte und von diesem schwanger geworden war.
In einer langen Urteilsbegründung schilderte Richter Finke noch einmal die Indizien, die ausschlaggebend dafür waren, dass nach insgesamt 52 Verhandlungstagen „vernünftige Zweifel an der Täterschaft nicht mehr vorhanden" waren.
So habe es gegen Dirk M. „vier Sachbeweise" gegeben, sagte der Richter. Zum einen wurde sowohl im orangefarbenen Bulli des Täters als auch in dem Auto seiner Lebensgefährtin eine Neun-Millimeter Patrone gefunden. Im Haus des Täters entdeckte die Polizei ein Waffenreinigungsgerät für eine Neun-Millimeter Pistole sowie weitere Munition. Auch eine fehlende Briefmarke wurde dem Angeklagten zum Verhängnis. Man fand sie auf einem anonymen Brief, den offenbar Dirk M. geschrieben hatte.
Obwohl die frühere Lebensgefährtin Martina sich bereits im Jahr 1994 von Dirk M. getrennt hatte, hielt dieser weiter den Kontakt, der allerdings nicht mehr sexueller Natur war, wie Richter Finke ausdrücklich betonte. Dirk M., der spätere Mörder, habe seine frühere Freundin „idealisiert" und ihr „nachgetrauert". Als Martina sich im Dezember 2002 dem Lastwagenfahrer Burkhard P. aus Brakel zuwandte, habe Dirk M. mehrfach seine früheren Lebensgefährtin besucht, und „Tränen in den Augen gehabt", als diese ihm eröffnete, ihre neue Liebe, Burkhard P., heiraten zu wollen.
Anschließend habe Dirk M. den „fatalen Entschluss" gefasst, dem Opfer aufzulauern. Der Täter investierte viel Energie, um die Lebensgewohnheiten von Burkhard P. auszuspionieren. Es kam zu regelrechten Observierungen. Am 5. Februar wartete Dirk M. dann zur Überzeugung des Gerichts um 5.30 Uhr an der Brakeler Stadthalle bis Burkhard P. vorbeifuhr. Der Täter folgte „vermutlich allein" dem Opfer in den Solling zur „Großen Blöße", dem „höchsten Berg Niedersachsens", wie der Vorsitzende Richter anführte.
Als Burghard P. 16 Fichtenstämme per Kran auf seinen Wagen geladen hatte, wurde er aus höchstens 110 Zentimeter Entfernung von zwei Kugeln getroffen. Der Familienvater war sofort tot. Dirk M. hatte zu Beginn der Verhandlung seinen Freund Mike T. des Mordes beschuldigt. Man sei zusammen zum Tatort gefahren. Dirk M. will dort im Auto sitzen geblieben sein. In seinem Urteil ging das Schwurgericht davon aus, dass der mehrfach vorbestrafte Mike T. zwar die Tatwaffe besorgt hatte, der Mord jedoch mangels Motiv nicht auf dessen Konto geht. Es sei „nicht nachvollziehbar", dass Dirk M., der extrem Energie investiert habe, um seinem Nebenbuhler „auf die Spur zu kommen" ausgerechnet im entscheidenden Augenblick im Auto geblieben sei, sagte der Richter. Erscheinungsdatum: 28.02.2006
Lebenslänglich für Dirk M. Mord im Solling: Schwurgericht sieht die Schuld des Angeklagten erwiesen VON HUBERTUS GÄRTNER Kreis Höxter/Göttingen. Als der Vorsitzende Richter Rainer Finke gestern um 14.46 Uhr im Saal 25 des Göttinger Landgerichts das Urteil verkündet, bläst der Angeklagte Dirk M. (41) einmal kurz die Backen auf. Dann schüttelt er ungläubig den Kopf mit den schulterlangen, schwarzen Haaren. Gerade hat Dirk M. erfahren, dass er wegen Mordes lebenslänglich ins Gefängnis soll.
Das Schwurgericht war zu der Überzeugung gelangt, dass der Heizungsbauer Dirk M. aus Holzminden am 5. Februar 2004 in den frühen Morgenstunden den Lastwagenfahrer Burkhard P. (48) aus Brakel im Solling hinterrücks mit zwei Schüssen aus einer Neun-Millimeter-Pistole aus nächster Nähe erschossen hat. Das Motiv sei Eifersucht gewesen, befand der Vorsitzende Richter. Der Mörder habe es nicht verwinden können, dass seine frühere Freundin Martina das Opfer kurz zuvor geheiratet hatte und von diesem schwanger geworden war.
In einer langen Urteilsbegründung schilderte Richter Finke noch einmal die Indizien, die ausschlaggebend dafür waren, dass nach insgesamt 52 Verhandlungstagen „vernünftige Zweifel an der Täterschaft nicht mehr vorhanden" waren.
So habe es gegen Dirk M. „vier Sachbeweise" gegeben, sagte der Richter. Zum einen wurde sowohl im orangefarbenen Bulli des Täters als auch in dem Auto seiner Lebensgefährtin eine Neun-Millimeter Patrone gefunden. Im Haus des Täters entdeckte die Polizei ein Waffenreinigungsgerät für eine Neun-Millimeter Pistole sowie weitere Munition. Auch eine fehlende Briefmarke wurde dem Angeklagten zum Verhängnis. Man fand Sie auf einem anonymen Brief, den offenbar Dirk M. geschrieben hatte.
Obwohl die frühere Lebensgefährtin Martina sich bereits im Jahr 1994 von Dirk M. getrennt hatte, hielt dieser weiter den Kontakt, der allerdings nicht mehr sexueller Natur war, wie Richter Finke ausdrücklich betonte. Dirk M., der spätere Mörder, habe seine frühere Freundin „idealisiert" und ihr „nachgetrauert". Als Martina sich im Dezember 2002 dem Lastwagenfahrer Burkhard P. aus Brakel zuwandte, habe Dirk M. mehrfach seine früheren Lebensgefährtin besucht, und „Tränen in den Augen gehabt", als diese ihm eröffnete, ihre neue Liebe, Burkhard P., heiraten zu wollen.
Anschließend habe Dirk M. den „fatalen Entschluss" gefasst, dem Opfer aufzulauern. Der Täter investierte viel Energie, um die Lebensgewohnheiten von Burkhard P. auszuspionieren. Es kam zu regelrechten Observierungen. Am 5. Februar wartete Dirk M. dann zur Überzeugung des Gerichts um 5.30 Uhr an der Brakeler Stadthalle bis Burkhard P. vorbeifuhr. Der Täter folgte „vermutlich allein" dem Opfer in den Solling zur „Großen Blöße", dem „höchsten Berg Niedersachsens", wie der Vorsitzende Richter anführte.
Als Burghard P. 16 Fichtenstämme per Kran auf seinen Wagen geladen hatte, wurde er aus höchstens 110 Zentimeter Entfernung von zwei Kugeln getroffen. Der Familienvater war sofort tot. Dirk M. hatte zu Beginn der Verhandlung seinen Freund Mike T. des Mordes beschuldigt. Man sei zusammen zum Tatort gefahren. Dirk M. will dort im Auto sitzen geblieben sein. In seinem Urteil ging das Schwurgericht davon aus, dass der mehrfach vorbestrafte Mike T. zwar die Tatwaffe besorgt hatte, der Mord jedoch mangels Motiv nicht auf dessen Konto geht. Es sei „nicht nachvollziehbar", dass Dirk M., der extrem Energie investiert habe, um seinem Nebenbuhler „auf die Spur zu kommen" ausgerechnet im entscheidenden Augenblick im Auto geblieben sei, sagte der Richter. Erscheinungsdatum: 28.02.2006
Staatsanwaltschaft Bielefeld
Fadenscheinige Ermittlungen im Fall Rainer Koch und Morddrohungen:
Ermittlungsverfahren gegen Koch und Michel Ihre Eingaben vom 17. und 24.04.2005 an den Petitionsausschuss und das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.
-17- Brakel sei bereits ein Mensch mit Namen Pohlmann erschossen worden. Als Gegenleistung für die Geldforderung wolle er nachdenken, wo ein Auto sei. Er habe aus Unterlagen aus dem Öko-Tech Park persönliche Daten von Ihnen gesehen. In das Komplott seien auch Polizisten verwickelt. „Wenn die Aussage am Telefon stimmt, haben wir es mit Hehlerei und Erpressung zu tun. (...) Diese Annahme stützt sich nur auf die Telefonate und sind kein böser Verdacht von mir. (...) Alle Beschuldigungen bauen auf den Anspielungen des Herrn Rainer Koch auf, der am Telefon alles zugestanden hat." Aus dem kurzen Abschnitt, der sich bezieht auf Unterlagen Ihres Lebens und auf einen Lkw, auf dem Sachen gelagert seien, ergibt sich, dass Koch lediglich Satzbestandteile aufschnappt, die Sie ihm vorgegeben hatten und sie sodann ausschmückt. In folgenden zahlreichen Eingaben nahmen Sie wiederholt Bezug auf mitgeschnittene Telefongespräche mit Rainer Koch, die Sie jedoch in den seltensten Fällen datiert hatten.
-28- Beigefügt hatten Sie einen Stapel diverser ungeordneter bunter Ablichtungen. Am 18.11.2004 riefen Sie bei der Steuerfahndung an und erklärten, Sie hätten noch weitere Unterlagen zu Hause und wollten diese persönlich mit dem Bearbeiter durchsehen und besprechen. Am 17.12.2004 übersandte das Finanzamt die 2 CDs und Ihre Anzeige der Staatsanwaltschaft Paderborn, weil steuerliche Straftatbestände nicht betroffen waren. Bei der Übergabe des Vorganges wurde auf den Teil einer CD aufmerksam gemacht, aus der Rückschlüsse auf ein mögliches Tötungsdelikt gezogen werden könnten, wonach eine Person mit dem Nachnamen Pohlmann getötet worden sein soll. Das Verfahren erhielt bei der Staatsanwaltschaft Paderborn das Aktenzeichen 310 UJs 415/04. Bei der Polizei in Bielefeld wurde von dem undatierten Telefonmitschnitt ein Wortprotokoll gefertigt. Der ermittelnde Polizeibeamte vermerkte, das Anhören der beiden CDs sei eine Zumutung. Es würde offensichtlich „viel dummes Zeug" geredet. Die Gespräche seien gespickt mit Anfeindungen, Spitzen und anderen Unfreundlichkeiten. Es gehe um zivilrechtliche Streitigkeiten. Die Äußerung im Hinblick auf ein mögliches Tötungsdelikt zum Nachteil Pohlmann sei offensichtlich „totaler Quatsch". Ein ungeklärtes Tötungsdelikt zum Nachteil Pohlmann sei nicht bekannt. Zwei von Ihnen zum Bezirksdienst 211 am 03.01.2005 übersandte CDs wurden ebenfalls zum Vorgang genommen. Das Verfahren wurde am 01.03.2005 bei der Staatsanwaltschaft Paderborn eingestellt. Zu einer Wiederaufnahme besteht kein Anlass.
Mit freundlichen Grüßen Schlegtendal Oberstaatsanwalt
Polizeiinspektion Northeim, den 06.01.05 Northeim/Osterode ZKD/FK1 Moko „Holz" 1. Durch das Polizeikommissariat Holzminden, Herrn Wünsch, wurden mir ein Schreiben eines angeblichen Herrn Udo Pohlmann, Bielefeld, und ingsgesamt 5 CD-ROM mit Audio-Dateien übersandt. Herr Wünsch teilte mir mit, daß er sich die Inhalte des Schreibens und der CD- ROM nicht erklären könne. Da in dem Schreiben allerdings von einem Mord in Brakel z. N. eines Pohlmann die Rede sei, nehme er an, daß sich der Schreiber auf die Moko „Holz" beziehe. 2. Durch die Polizeiinspektion Northeim wird zur Zeit ein Mord im Solling z. N. eines Burkhard Pollmann aus Brakel bearbeitet. In dem Anschreiben des Herrn Pohlmann ist von einem weiteren Mordopfer, einem Herrn Dauber, die Rede. Ein Herr Dauber spielt im hiesigen Verfahren keine Rolle. 3. Auf den CD-ROM sind eine Vielzahl von Telefonaten unterschiedlicher Personen mitgeschnitten, die möglicherweise tatsächlich Straftaten verschiedenster Art zur Ursache haben könnten. Genaue Straftatbestände, Tatorte, Tatzeiten und Beteiligte bleiben dabei aber unklar. Es ist allerdings nicht ersichtlich, daß diese mit dem hier zu bearbeitenden Tötungsdelikt z. N. Burkhard Pollmann in Verbindung stehen könnten. 4. Die Audio-Dateien weisen als Erstellungsdatum (Systemzeit) das Jahr 1995 aus. Deshalb ist unklar, wann, wo und wie die Gespräche aufgezeichnet wurden. 5. Der gesamte Vorgang wird aus diesen Gründen der Polizei Bielefold zuständigkeitshalber mit der Anregung übersandt, den Sachverhalt weiter zu erforschen und möglicherweise den Absender der Hinweise zu vernehmen.
(Neufeld) KOK
Polizeipräsidium Bielefeld KK 1 OSt August-Bebel-Str. 93 33602 Bielefeld Vermerk Der in dieser Sache Beschuldigte Udo Pohlmann hat gleichlautende Anschreiben zum Thema Korruption und organisierter Kriminalität verfasst und dies an die Polizeikommissariate in Wittmund (Pol. Az. 400000-001641-05/1) und Holzminden (Pol. Az. 40000-001469-05/1) geschickt. Den Anschreiben sind jeweils 5 CD beigefügt, die seine Ausführungen unterstützen sollen. Auf diesen Selbstgebrannten CD befinden sich Tetetonmitschnitte von Gesprächen, die der Beschuldigte Pohlmann mit einem Rainer Koch führte Aus diesem Grund wurde durch POK Saure eine Strafanzeige wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gefertigt (Pol. Az. 400000-001641-05/1), Aus diesem Grund wurde der Beschuldigte Pohlmann zur verantwortlichen Vernehmung für den 19.01,2005 vorgeladen Am 19,01.2005 meldete sich der Beschuldigte Udo Pohlmann fernmündlich und teilte mit, dass es für ihn zu umständlich sei die Polizei am Kesselbrink aufzusuchen. Aus diesem Grund bestand der Beschuldigte Pohlmann darauf, sich schriftlich zu äußern. Die Äußerung ist am 27.01.2004 auf der hiesigen Dienststelle eingegangen und wurde dem Vorgang beigefügt. Der Inhalt der eingesandten CD scheint mit denen identisch zu sein, die der Beschuldigte bereits im Rahmen des Verfahrens bei der StA Bietefeld 41 Js 1079/03 eingesandt hatte Das schließe ich draus. dass der Beschuldigte in seinem Anschreiben wörtlich erwähnt »Die Inhalte wurden bisher von allen Stellen als legal definiert und nicht weiter erforscht." Mit der Versendung gleichlautender Anschreiben an verschiedene Polizeidienststellen will der Beschuldigte Pohlmann die Dienstellen und die jeweiligen Staatsanwaltschaften möglicherweise gegeneinander ausspielen. Bielefeld. 28.01.2005
Rainer Koch Am Hellweg 8a 11.11.07 33014 BadDriburg An das Landgericht Paderbom Am Bogen 2-4 33098 Paderbom Beschwerdeverfahren Pollmann ./.Koch. Geschäftsnummer: l T 68/07. Sehr geehrte Frau Justizamtsinspektorin Segin. Ihre vorläufige Einschätzung, dass die angefochtene Entscheidung keine Aussicht auf Erfolg hat, ist vollkommen richtig. Alle benachbarten Amtgerichte, welche der Antragssteiler in dieser Sache mehr als genug bemüht hatte, sahen dieses genauso. Der Antragssteiler überzieht alle möglichen Gerichte mit unsinnigen Anträgen, welche bis zum heutigen Tage nichts brachten. In Seinem Schreiben v. 28.10.07 behauptet Herr Pollmann u.a wörtlich.: 1. Der Direktor des AG Delbrücks Herr Krogmeier sei in dieser Angelegenheit befangen. 2. Der Direktor des AG Delbrücks Herr Krogmeier hat sachfremd und vorsätzlich gehandelt 3 . Die Amtsgerichtsbezirke Bielefeld, Brakel und Delbrück sind kriminell unterwandert. 4. Es besteht ein organisiertes kriminelles Netzwerk, in dem Amtsträger verwickelt sind. 5. Das AG Delbrück ist ein Ort, teilweise organisierter Schwerkriminalität.Schreiten Sie aufgrund der v.g. Behauptungen von Amtswegen ein? Erbitte daher um Antwort Ferne behauptet der Antragssteller Pollmann laufend, dass ich Scheinanschriften benutzen würde. Es ist in diesem Zusammenhang richtig, dass ich mich in meinen unterschiedlichen Betriebsstätten u.U. tagelang aufhalte und so bin ich auch nicht ständig in Bad Driburg. Einer meiner Betriebstätten in Bielefeld - Am Alten Dreien 42 - kennt der Antragssteller auch und unternimmt laufend Befragungen und Flugblattaktionen in der Nachbarschaft. Diese Handlungen sind mir und meinen Mitarbeitern peinlich - so behauptet der Antragssteller Pollmann auch, dass ich wohl jetzt Gebauer heißen würde und will so die Gerichte täuschen. Er verschafft so auch eine gewisse Unsicherheit bei Geschäftspartner und Nachbarn. Ebenfall veröffentlicht der Antragssteller verbotenerweise Bilder von mir und meinen Betriebsstätten im Internet, in Verbindung mit falschen Darstellungen. Ich werde in Kürze die Betriebstätte - Alter Dreisch 42 - wohl aufgeben müssen, denn diese v.g. Vorgänge sind untragbar. Rainer Koch.
Brief mit einer Fülle von Unwahrheiten:
Rainer Koch Am Hellweg 8a 25.12.07 33014 Bad Driburg
An
Herrn Udo Pohlmann Zirkelstraße 14 33729 Bielefeld
Ihr Schreiben v. 19.12.07 Unsere Betriebsstättenverlagerung.
Sehr geehrter Herr Pohlmann. Wie mir gerade die Inhaberin aus Hövelhof mitteilte, haben Sie wohl einen für mich bestimmten Brief dorthin geschickt. Dieser Brief ging ungelesen sofort in die Verbrennung. Bitte senden Sie mir diesen Brief zur nachstehend neuen Betriebsstätte in den Kreis Höxter. - Ab den 1.1.08 bitte nur noch R. Koch - Postfach 1234 - in 33034 Brakel -, da wir unsere Hauptbetriebsstätte in Bielefeld aus bekannten Gründen aufgeben mussten - Nachdem sie nun endlich kapiert haben, dass meine Wohnmeldeanschrift in Bad Driburg ist, kam auch Ihr Schreiben vom 19.12.07 richtig bei mir an. Auch wenn Sie in dem Anschriftenfeld fälschlicherweise diese als „ Tarnadresse " tituliert haben, löste dieses einige Verunsicherungen bei den Zustellern aus. Grundsätzlich bin ich auch bereit - mit Ihnen und Herrn Steinbach als Hausbewohner in Bad Driburg, welchen Sie ja immer wieder bei den div. Gerichten als Zeuge genannt hatten, hier vor Ort zu empfangen. Ich besitze hier in diesen Wohnkomplex einige Wohnungen, welche ich unterschiedlich bewohne bzw. nutze. Diese Tatsache hatte Sie und Herrn Steinbach so verwirrt, dass man einen offiziellen Untersuchungsausschuss gebildet hatte, um dieses zu überprüfen. Die entsprechende behördliche Bestätigung liegt Ihnen ja in der Zwischenzeit vor.
In Ihrem Schreiben v. 19.12.07 fordern Sie 1.153619,88 MlO.C. Ich nehme daher wie folgt Stellung:
Punkt 1: Die Lagerstätte ÖKO Tech Park liegt nicht in meiner Wirkungsstätte und ich trage auch keinerlei Verantwortung für Sachen, welche von dort z.B. aus Seuchengründen in die Verbrennung geschickt worden sind. Hier hatte Sie sich ja diesbezüglich mit Herrn Meier-Storck bereits vor Gericht getroffen.
Blatt 2 an Herr Pollmann in der Zirkelstraße 14 in Bielefeld.
Blatt 2 an Herrn Pollmann in der Zirkelstraße 14 in Bielefeld Punkt 2: Der von Ihnen angesprochene PKW wurde per Diebstahlsanzeige gesucht und nicht gefunden. Ein sog. „Rettungskauf" hat es nie gegeben. Ferner sind auch die 1.800,-- € total falsch angesetzt, bekanntlich wurde dieser Wert von Ihnen weit höher angesetzt.
Punkt 3: Hier erging ein Gerichtsbeschluss in Detmold, wo wir uns auf eine Entschädigungssumme geeinigt hatten. Ihr RA. Frohne und Sie stimmten noch im Gerichtssaal zu. Die Ernteausfälle wurden ebenfalls in Bielefeld für Sie negativ entschieden.
Punkt 4: Die Entsorgung der landwirtschaftlichen Maschinen übernahm Seinerzeit das Bundesvermögensamt und nicht ich.
Punkt 5: Hier haben Sie sich selbst in die Lage versetzt, dass die Hausgemeinschaft nicht mehr haben wollte. Ihre Wohnung war total verkommen und stank bestialisch. Ferner haben Sie die Mieten nicht mehr gezahlt. Anschließend wurden Sie zwangsgeräumt und hatten sich auch noch an diesem Tage einbetoniert und Gifte und Laugen ausgeschüttet. Das Räumungsurteil war längst überfällig. Ich hatte Ihnen bereits Monate vorher gesagt, dass Sie aus dieser Wohnung gehen müssen. Fairer kann ich Ihnen gegenüber wirklich nicht sein.
Punkt 6: Auch hier liegt ein Berechnungsfehler vor. Einmal wollen Sie in Punkt 5 das doppelte wie jetzt in Punkt 6 haben. Wie setzt sich das denn zusammen? Bekanntlich leben Sie sehr gut - mit eigenem Auto - auf Harz IV. Fest steht auch, dass nach Ihrer Ankündigung ein Herr Wiedemeyer in Istrup und dann ein Herr Pollmann in Brakel erschossen worden sind. In dieser idylischen Gegend war bis dato Mord ein Fremdwort und jetzt diese 2 von Ihnen benannten Morde. Diese Tatsache hatte ich der Polizei nicht benannt, denn die sehen das auch nicht als Zufall an.
Punkt7: Nach Aussage der Polizei sind Sie kein Unbekannter mehr. So haben Sie in Hamm einen Hausfriedensbruch aktenkundig gemacht. Ferner haben Sie gegen das vertrauliche Wort/Bild in der Vergangenheit verstossen. Sie sind mit verkehrunsicheren Fahrzeugen unterwegs gewesen.
Punkt 8: Siehe hierzu Ausführungen von Punkt !Punkt 9: Diese Aufwandtsentschädigung kann gar nicht erhoben werden, da Sie ja praktisch alles durcheinander gebracht haben und somit die Gericht fehlinformiert haben. Sie sind stümperhaft vorgegangen und haben aus lauter Verzweifelung - weil Sie nicht weiterkamen Lügen und Falschdarstellungen über mich - teilweise in Flugblattaktionen oder im Internetverbotenerweise verbreitet.
Blatt 3 an Herrn Pollmann Zirkelstraße 14 in Bielefeld
u.s.w.
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